Beiträge von cubiculus

    Okay. Wobei ich die Rote-Ampel-Analogie nicht so nachvollziehen kann. Also ich verstehe, dass ich, wenn ich eine versicherungspflichtige Beschäftigung habe und diese kündige, Konsequenzen zu tragen habe. Weil ich mit dieser Kündigung eben dafür verantwortlich bin, dass die Agentur für Arbeit mind. eine hohe dreistellige Summe jeden Monat wegen meiner Entscheidung an mich abdrücken muss. Aber als Arbeitsloser einen Job mit 100 Euro monatlich zu haben oder nicht, macht ja für die Agentur für Arbeit keinen Unterschied. Das was sie mir zahlen ist in beiden Szenarios identisch.

    Hallo, noch eine kleine Zusatzfrage: Wie ist es, wenn ich mir durch Onlineumfragen/Produkttests, also Aktivitäten bei denen ich nirgendwo angestellt bin, etwas dazuverdiene. Kann ich der Agentur für Arbeit mitteilen, dass ich das stattdessen mache um einen ähnlichen Betrag wie zuvor bei der Anstellung zu erhalten? Kann ich so eine Sanktion umgehen?

    Hallo hartziv-Community, also meine Frage ist wie folgt:

    ich bin im ALGII-Bezug und habe einen Minijob bei dem ich variabel im Monat zwischen 80 und 120 Euro bekomme. Also der Freibetrag wird, wenn überhaupt, nur minimal überschritten jeden Monat. Muss ich bei einer Kündigung jetzt mit einer Sanktion rechnen? Falls ja, welche? 30% für mehrere Monate? Danke im voraus.

    (Ich hoffe mal es ist das richtige Unterforum, sonst verschiebt es gerne.)