Hallo Tamar vielen Dank für die schnelle Antwort.
zu Punkt 2. werde ich demzufolge das Ergebnis der WBA abwarten, vielen Dank.
zu Punkt 1. hatte das Jobcenter folgendes zu sagen:
"Der Widerspruch ist zulässig, in der Sache aber unbegründet.
Die Widerspruchsstelle hat die Entscheidung geprüft.
Insoweit der Widerspruchsführer die Ansicht vertritt, dass ihm Leistungen bereits ab dem Zuzug nach Deutschland am 21.10.2020 bewilligt werden müssen, kann dies derzeit eine andere Entscheidung nicht rechtfertigen.
Gemäß §36 SGB Abs. 1 S. 1 und 2 SGB II ist für die Leistungen nach §6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für die Leistungen nach §6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGBII ist der kommunale Träger zuständig, in dessen Gebiet die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Kann ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht festgestellt werden, so ist nach §36 Abs. 1 S. 4 SGBII diejenige sachliche Stelle örtlich zuständig, in deren Bereich sich die leistungsberechtigte Person tatsächlich aufhält.
Vorliegend hat der Widerspruchsführer am 26.10.2020 über die Wohnungslosenhilfe einen Kurzantrag auf Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II gestellt. Für den Zeitraum zwischen dem 21.10.20 und dem 25.10.20 liegen dem Jobcenter keine Nachweise über den tatsächlichen Aufenthalt des Widerspruchsführers und damit über die Anspruchsvoraussetzungen vor. Sollten diese noch nachgereicht werden, wir der Sachverhalt nochmals geprüft."
Ich habe mit meinem Widerspruch aber einen Nachweis eingereicht, dass ich mich ab dem 21.10 in der Zuständigkeit der Behörde befand (Zugticket). Ich habe leider nur das Zugticket, was nachweisst das ich mich im Zuständigkeitsbereich befand, reicht das? Ich bin ja wohnungslos und hab nichts anderes. Außerdem habe ich das Zugticket vorgelegt, warum behaupten Sie jetzt Sie haben es nicht bekommen, obwohl es im selben Schreiben wie der Widerspruch war?
Naja ich musste erstmal rausfinden wo ich überhaupt hin kann, da durch Corona das Jobcenter geschlossen ist und welche Stelle für mich zuständig ist, und dann war noch ein Wochenende dazwischen.