Beiträge von Muttideluxe

    Ich wollte nichts ´Bestimmtes` hören, sondern habe auf Erfahrungen und Wissen gehofft.

    Ich habe einen zweiten Anwalt für Miet- und Sozielrecht befragt. Er riet mir, alles im Vorfeld beim Jobcenter zu klären, was meine Tochter und ich nun auch versuchen.

    Danke für die Einschätzungen und Bemühungen, mir zu antworten!

    LG


    Ich habe dazu im Netzt nichts gefunden und deshalb hier Fragen gestellt. Es hätte ja auch sein können, dass es zu dieser Art Vertrag eine konkrete rechliche Handhabe gegenüber dem JC gibt. Gibt es nicht, jetzt weiß ich es. Das ein anderer Vertag mit einer Bürgschaft ganz klar die bessere Wahl ist, steht außer Frage. Das Ding ist aber, dass wir bisher keine angemessene Wohnung gefunden haben (zu teuer, zu groß oder völlig verwohnt, oder aber Absagen bekommen haben). Es ist auch emotional eine schwierige Situaton. Wenn sich das für dich so leißt, als ob ich was erwarte, liegt es nur daran, das ich verzweifelt bin.

    Vielen Dank für die Informationen. Ihr habt mir hier auf jeden Fall sehr geholfen. Nämlich, dass ich immer noch nicht unterschrieben habe.

    Das JC hat jetzt von mir eine schrifliche Anfrage mit der Schilderung des Ganzen bekommen. Bin auf die Antwort gespannt.

    LG

    Wir bleiben sachlich!

    Diese Bürgschaftsbedingungen und Formen kenne ich soweit. Einige Vermieter lassen sich allerdings nicht darauf ein, sondern nehmen nur, wie hier, eine 2. (oder 3.) Person mit in den Vertrag. Damit sichern sie sich wohl nicht nur die Miete und Nebenkosten ab, sondern auch, ob geputzt wird und weitere Dinge der Vertragsbedingugen. Da mir heute Mittag ein Anwalt für Mietrecht bestätigt hat, dass das in dieser Form so rechtens ist, finde ich den Vertag nicht fragwürdig. Mir wäre ein Bürgschaftvertag als Anlage natürlich lieber, damit ich eben nicht vor dem Rätsel stehe, wie das Jobcenter die Angelegenheit behandeln wird. Was mir ja tatsächlich keiner wirkich sagen kann. Beim Jobcenter selber sagte man mir am Telefon, dass sei so ok, steht ja im Vertrag, wer da wohnt. Ebenso sagt das dann die Meldebescheinigung ja auch aus. Und ich könnte als 2. Mieter eine schrifliche Erklärung abgeben, dass ich mich mit in den Vertrag hab schreiben lassen, damit die Tochter die Wohnung bekommt, um die pünktliche Zahlung im Zweifelsfall zu gewährleisten.

    Tja - Worte am Telefon...

    Der Mietvertag kann gerne geprüft werden. Ich steh als Mitbewohnerin nicht drin.

    Ich bin nicht wirklich weiter gekommen, muss bis Freitag die Entscheidung nehmen oder eine andere Wohung finden. Das ist serhr, sehr schwierig, da kaum was passenes auf dem Markt ist, oder - es kommen Absagen. Ich verstehe die Vermieter sogar. Man kann ja jedem nur vor den Kopf gucken.

    An dieser Stelle vielen Dank für die Mühe, mir zu antworten,

    Liebe Grüße

    Sie bekäme nach 6 Wochen Krankschreibung Krankengeld. So lange dauert der Aufenthalt wahrscheinlich nicht und sie wird bis zum Mutterschutz arbeiten gehen. Und wenn sie doch weiter krank wäre, dann ist das trotzdem irrelevant, weil sie zu diesem Zeitpunk noch übergangsweise bei mir wohnt.

    Sie bekäme - im Anschluss an das Mutterschaftsgeld - erst dann Arbeitslosengeld, wenn sie auch dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Std./Tag zur Verfügung stehen würde. Da sie sich aber ersteinmal selber um die Erziehung kümmern will, beantragt sie Elterngeld. Dazu benötigt sie dann eine Aufstockung vom Jobcenter und/oder der Wohngeldstelle. Dies wird mit dem 1.5. erforderlich sein. Die Wohnung bezieht sie zum 1.3., in der Zeit, bis zum 30.4., kommt also noch Gehalt und Mutterschaftsgeld. Der Vater des Kindes bezieht Harz 4, somit wird meine Tochter Ulterhaltsvorschuss bekommen (165 Euro).

    Nebenbei: Die Wohnung ist im Verhältniss zu vielen weiteren vergleichbaren Wohnungen sogar recht günstig. Darauf haben wir auch geachtet.

    Unterm Strich ist das aber alles sowieso für meine Frage nicht relevant. Es geht letztendlich darum, dass WENN sie dann zur gg. Zeit die nötigen Zuschüsse benantrag, ÜBERHAUPT welche bekommt, weil das Jobcenter mich u.U. als Mitbewohner sehen könnte (Können die das??? - Das ist die grundsätzliche Frage!) oder auch sehen will. An diesem Punkt komme ich nicht weiter.

    In dem Mietvertag steht eindeutig, dass meine Tochter dort ALLEINE lebt. Wenn das Kind Ende Mai geboren wird, wird es dort auch angemeldet und dem Vermieter (es handelt sich um eine große Verwaltung!) mitgeteilt, klar. Das ist aber auch bekannt. ICH würde den Vertrag NUR mit unterschreiben. STATT Bürgschaft. Steht so auch auf dem Bogen der Selbstauskunft in dem Feld: 2. Mieter/ Bürge. Das ist wohl tatsächlich Gang und Gebe, hab da mitlerweile Mehrere Meldunge zu bekommen. Und bürgen muss man ja nur, wenn die Miete nicht fließt, also meine Tochter den Zuschuss, - von wo auch immer - nicht auf das Mietkonto überweisen würde.

    Doofe Situaton, aber genau darum ist es ja so schwierig überhaupt eine Wohnung zu bekommen (und keine Bruchbude).

    Das ist kein gutes Konstrukt und wird zu Nachfragen führen. Wie das JC dann nach Ermittlungen das Ganze würdigt, kann man schlecht voraussagen.

    Der Vertag kann vorher nicht schon beim JC vorgelegt werden, weil meine Tochter doch noch gar keine Bezüge bekommt. Noch hat sie Gehalt, welche hoch genug ist, die Kosen zu decken. Dann bekommt sie Mutterschaftsgeld. Ihr Arbeitsvertag (Jahresvertag) läuft zum 30.4. aus. Ab da benötigt sie Zuschüsse. Der Vertag liegt allerdings jetzt - bis zum Wochende - zur Unterzeichnug vor. Die Wohnung ist leer, wir haben den 1.3. Mietbeginn vereinbart.


    Bitte keine Vollzitate

    Hallo zusammen, ich hoffe, dies weiß jemand:

    Damit meine schwangere Tochter, 27, ab 1.5. arbeitslos/Mutterschutz/Mutterschafts- Elterngeld, getrennt vom Freund und somit demnächst alleinerziehend, zz. in einer Klinik, überhaupt eine Wohnung bekommt, habe ich mich selber angeboten - neben den fälligen 2 KM Kaution, als Bürge einzutreten. Statt Bürgschaft werde ich nun aber in den Mietvertag mit aufgenommen. Wäre bei der Verwaltung so üblich. MeineTochter steht als alleinige Bewohnerin in dem Vertag. Die Wohnung wäre am 1.3. dann ihre. Da Zuschüsse - allerdings erst nach Vertragsabschluss und auch nach dem 1.3. (noch bekommt sie Gehalt und wohnt übergansweise bei mir) in Form von Aufstockung und/oder Mietzuschuss beantagt werden müssen, später dann auch Harz 4 - stellt sich nun die Frage:


    :/ Bin ich zu 50 % Mitmieterin und es werden meiner Tochter nur die Hälfte der Mietkosten und NK anerkannt?

    :/ Oder gelte ich nur als Bürge (was ja meinerseits so vergesehen war), da ich dort nachweislich nicht wohne?

    Das Jobcenter konnte mir dies am Telefon nicht beantworten... Fakt ist - ich bezahle nichts zur Miete oder Sonstigem.

    Den Vertag haben wir noch nicht unterschrieben.


    Danke vorweg für Information dazu!