Beiträge von amboden

    Guten Abend .

    Folgender Sachverhalt -

    ich habe im Oktober 2022 eine neue Arbeitstelle bekommen .Bereits im November wurde mir der volle Lohn vom Jobcenter angerechnet ,und in Abzug gebracht.

    Im November habe ich jedoch keinen Lohn erhalten , da die Buchhaltung einen Fehler gemacht hat.

    Das Jobcenter hat mir für den Monat November nichts nachgezahlt.

    Meine erste Lohnzahlung erfolgte dann zum 07.12.22 für den Oktober /November .

    Am 27.12.22 erhielt ich dann jedoch auch meinen Lohn für Dezember mit einer Rückrechnung aus November und Oktober.

    Da ich diese beiden Monate keine volle Stundenzahl hatte, der Lohn aber mit voller Stundenanzahl erstmal in die Abrechung kommt ,wurde mir nachträglich dann Ende Dezember zusätzlich Lohn der beiden Monate rückwirkend abgezogen. Auch hier zahlte das Jobcenter nichts nach.

    Jetzt forderte das Jobcenter die Hilfeleistung für Dezember von mir zurück,weil ich ja im Dezember 2x Zahlungen vom Arbeitgeber erhalten habe

    Mein Widerspruch wurde abgelehnt ,somit stellte ich

    am 5.2.23 einen Überprüfungsantrag der Bescheide von 10- 12 .2022 Zusammen mit den Auszahlungen & meinern Löhnen.

    Meine Frage ist,wie lange hat das Jobcenter Zeit für einen Überprüfungsantrag,und dürfen sie bis zur endgültigen Überprüfung weiterhin die Rückzahlung forden ?

    Sollten Sie auf den Überprüfungsantrag nicht reagieren, welche Schritte kann ich dann noch gehen ?

    wir sind seitdem es mit dem Unterhalt began ,mit 634 Euro jeden Monat im Rückstand .nicht,weil wir nicht einteilen können,sondern weil wir von heut auf morgen in diese Situation geworfen wurden.Zum anderem könnte man definitiv besser Haushalten,wenn man die Zahlungen nicht so getrennt bekommt. Weil wenn von 1300 Euro nur 328 Euro für 4 Leute zur Verfügung stehen,dann ist da nicht viel mit mal einteilen .....

    Hallo und guten Tag ,

    folgender Sachverhalt -alleinerziehend mit 2 Kindern im Alg 2 Bezug auf Grund von Krankheit (Gleichstellung ) :

    Das Jobcenter zieht den Kindesunterhalt in Höhe von 634 Euro regelmäßig bereits zum 1ten eines Monats von den Leistungen ab.

    Der Vater zahlt grundsätzlich aber frühstens erst am 20.ten eines Monats den Unterhalt,was uns in enorme Schwierigkeiten bringt.

    Von dem Geld was wir vom Jobcenter zum 1ten eines Monats bekommen bleiben nach Abzu von Miete Heizkosten und Strom gnau 328 Euro übrig.Dazu kommen 408 Euro Kindergeld .Somit kommen wir auf 736 Euro von denen noch die Telefon/Internetkosten , Medikamente und Diabetes Zubehör , Druckerpatronen (da bei 2 Kindern homeschooling locker 1 Packung weggeht ) ,und vor allem Körperpflege Artikel, Reinigunssachen, Essen und Trinken für 4 Personen gekauft werden müssen ,sodass wir dann immer bis zum 20ten irgendwie hinkommen müssen,was öfters mal nicht klappt . Am 20ten gehen dann vom Unterhalt die Versicherungen,Rechnungen (mögliches geliehenes bis zum 20ten ) und die Prepaidkarten der Kinder mit je 15,00 Euro weg . Sodass am Ende der Rest wieder nur bis zum 1.ten des nächsten Monats reicht. Dann fängt es wieder von vorn an .

    Das heißt vom 01. bis zum 20ten verfügen wir über 736 Euro für 4 Personen.-bei vier Personen sind das pro Person 184 Euro für 20 Tage -also ein Tagessatz für Alles von 9.20 Euro. Wir haben keine Möglichkeit etwas bei Seite zu packen für größere Anschaffungen mal . Ein Kühlschrank wurde aktuell nicht bewilligt,da dieser vom Regelsatz zu sparen ist. Das Insulin meiner Tocher und lebensmittel können auf dem Balkon lagern bei den Temperaturen :( :

    Jetzt hat der Vater mitgeteilt,dass er auf Kurzarbeit gehen musste,ob er überhaupt am 20ten was zahlen kann -wisse er nicht.Das heißt wir hängen wieder in der Schwebe und müssen uns verschulden,was sehr peinlich ist.

    Haben wir irgendeine Möglichkeit,dass das Jobcenter den Unterhalt nicht am 1ten eines Monats abziehen kann, sondern sich es Notfalls vom Vater direkt holt ? Wenn ja,wie müsste ich da beim Jobcneter vorgehen ?