ach ich dachte die Leistungen bekommt man immer im voraus für den laufenden Monat. also wenn ich jetzt im Februar wieder los muss bekomme ich aber trotzdem für den Monat noch ALG II
also theoretisch müsste ich doch gleichzeitig noch die Leistung für Januar bekommen die ja dann auch um die 300 wären oder?
Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt. ALG II ist die Regelleistung
und SGB II ist das Gesetz