Beiträge von honk74

    Nein, nicht ganz richtig. Wie du übersehen hast, bin ich verheiratet. Ich bekomme 50,25 Euro KG pro Tag. Heisst im vollen Monat den man nicht zzsammen bekommt 1507.50, abzüglich 780 Miete, 120 Strom 50 Telefon und Versicherungen, etc noch ca. 70. Wie du siehst bin ich nur knapp über den Bedarf. Aber wie schon erwähnt kann mich mein Arzt max 28 Tage krank schreiben. Das heisst ich liege die letzten Monate eh schon 80 unter dem Bedarf. Jetzt zu Weihnachten hab ich nur eine Krankmeldung für 21 Tage bekommen, die waren am 5. Um. Die nächste krankmeldung bekomme ich am 28, das sind wieder nur 23 Tage. Die nächste geht dann bis zum 25. Das Geld kommt dann im März. Wo soll sich das denn auf absehbare Zeit wieder ausgleichen?

    Da muss es doch Möglichkeiten geben Unterstützung zu bekommen, Einkommen muss doch eigentlich immer im Monat des zuflusses berücksichtigt werden. Oder liege ich da total falsch?

    Das ist ja eben das was ich nicht verstehe. Ich hab Anspruch auf Leistung in Höhe von ca. 1480 Euro. Letztes Mal gezahlt im September. Danach hiess es du hast Anspruch auf KG, bekommst hier nichts mehr. Ich habe in den ganzen Monaten seitdem nicht einmal kg in Höhe der Leistungen bekommen, bedingt dadurch das mein Arzt mich nur 28 Tage krank schreiben kann. Mit den Feiertagen hat sich das zeitweise auch noch verkürzt auf Grund der Öffnungszeiten. Ich würde ja verstehen wenn ich keine Leistungen bekomme wenn ich über regelsatz liegen würde, aber doch nicht wenn es nach Summen aus der fabelwelt geht sorry wenn ich nerve, aber es geht hier echt um einiges

    Es würde nicht nach dem wirklichen Einkommen berechnet sondern nur nach dem anspruch

    Das heisst also für mich das ich gegen den vorläufigen Bescheid in widerspruch muss (kann), oder verstehe Ich das falsch ?

    tut mir leid das ich nachfrage, aber es geht hier nicht um irgentwas sondern um unsere Existenz. Ich habe für diesen Monat gerade mal 1050 Euro kg bekommen, bei 1000 euro fixkosten. dazu kommt das meine Frau schwer erkrankt ist und wir Geld für Medikamente brauchen

    ups gerade erst gesehen, das mit der Zitatfunktion war mir nicht bewusst

    Hallo zusammen,

    Ich habe da ein paar Fragen.

    Ich bin seit einiger Zeit krank und beziehe Krankengeld. Das Amt meint sie könnten meinen Anspruch aus dem Krankengeld vollberücksichtigen. Ist dieses richtig, auch wenn ich max 28 tage (länger kann mein Arzt mich nicht krank schreiben) Krankengeld pro Monat bekomme? Meines Wissens muss es doch im Monat des Zuflusses berücksichtigt werden und nicht allein durch den Anspruch darauf.

    Eine weitere Frage, meine Frau ist laut Gutachten vom Amtsarzt 2016 nicht in der Lage 3 Stunden am Tag zu arbeiten, hat einen Behindertenausweis mit 100 %, und wir haben jetzt Pflegegeld beantragt. Sie ist dazu Diabetikerin Typ 1. Gibt es für Sie Mehrbedarf ?

    Bezüglich der ersten Frage wäre es schön wenn jemand der sich auskennt und vielleicht den einen oder anderen Hinweis auf Gesetzliche Regelungen oder Gerichtsurteile hat, mir hier den link dazu posten könnte.


    vielen Dank im Vorraus