Die Frage ist ob es Unrecht wäre, immerhin bekommt man das Geld für das man arbeitet ja meist einen Monat später und es gibt auch durchaus Arbeitgeber, die nicht Ende des Monats, sondern eben am 1. des Folgemonats auszahlen. Warum sollte das hier dann nicht gelten?
Beiträge von chibi3000
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Weil ich aufgrund meiner Gesundheit Teilzeitstudentin bin.
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Hallo ich weiß nicht genau wie es läuft und wie ich ein neues Thema eröffne, daher dachte ich es könnte hier passen:
Ich bin Studentin und bekomme noch ALG2. Das letzte am ende Februar 2021.
Ich kann ab morgen (Ende Januar) einen Honorarjob in einer Schule beginnen.Ich kann mir das Geld auszahlen lassen wann ich möchte, kann es auch ansammeln und jederzeit auszahlen lassen.
Mein Gedanke war es mir Ende März das 1. Mal auszahlen zu lassen, somit komme ich nicht in den Rückfluss.
Wäre das rechtens?
Danke und GrüßeOder kann ich mir nicht quasi nur 100€ im Februar auszahlen lassen und dann den Rest das nächste mal wenn ich eine Auszahlung anordne, aber kein ALG 2 mehr bekomme.
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Titel erstellt und zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt.