Beiträge von Ratlos2.0

    Hallo Tamar,

    danke für Deine Antwort.

    Mein Beitrag war vom 1. Februar und ich hatte zu dem Zeitpunkt ALG I bezogen.

    Ich habe glücklicherweise längst wieder einen guten Job.

    Eine Freundin von mir steht vor der von mir aufgeworfenen Frage und hat mich um Rat gefragt, da Sie wusste, dass ich auch mal arbeitslos war (Sie bezieht aber, anders als ich damals, ALG II). Da ich festgestellt habe, dass ich hier noch angemeldet bin, habe ich die Möglichkeit genutzt die Frage zu stellen, nachdem meine Recherche keine völlig eindeutige Antwort auf die Frage ergeben hat.

    Hallo,

    Vielleicht kann mir ja Jemand die folgende Frage beantworten. Ich habe im Forum nichts passendes dazu gefunden.

    Mich interessiert, wie folgender Fall zu bewerten wäre.

    Man befindet sich im ALG II Bezug und findet eine Arbeit in einer anderen Stadt.

    Die Stadt ist ca. 75 Km entfernt (1h mit dem Auto).

    Wird im so einem Fall das Jobcenter anteilig die Kosten für einen Umzug (den Sprinter) in die neue Stadt übernehmen oder wird der Umzug als nicht notwendig angesehen?

    Wer wäre der Ansprechpartner, wo man einen entsprechenden Antrag stellen müsste? Der Leistungssachbearbeiter oder der Arbeitsvermittler?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    Hallo ins Forum,

    vielleicht kann mir Jemand bei folgender Frage behilflich sein.

    Ich beziehe seit kurzem ALG 1. Eine EGV gibt es nicht.

    Mein Vermittler hat mir einen Vermittlungsvorschlag geschickt, allerdings ohne RfB.

    Der Vorschlag entspricht zwar eigentlich nicht dem was ich suche, ist aber auch nicht uninteressant. Deshalb habe ich mich darauf beworben. Ich bin jetzt auch eingeladen worden.

    Ich möchte in dem Vorstellungsgespräch herausfinden, ob mir die Stelle vielleicht doch besser gefällt als ich es zurzeit denke. Außerdem will ich mal ein Vorstellungsgespräch "trainieren".

    Sollten sich in dem Gespräch meine Vorbehalte bestätigen, würde ich die Stelle nicht nehmen, sondern weiter suchen wollen.

    Meine Frage:

    Müsste ich seitens der AfA Konsequenzen befürchten, sollte ich ein etwaiges Arbeitsangebot ablehnen, dass mir nach dem Bewerbungsgespräch gemacht wird?

    Eigentlich kann ich es mir nicht vorstellen. Es hätte ja keine Konsequenzen gehabt, wenn ich mich gar nicht erst beworben hätte, da der Vermittlungsvorschlag ohne RfB erfolgt ist.


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Vielen dank schonmal im Voraus.