Beiträge von MarcelWoll

    Danke für Antworten und sorry für die viele Fragen hintereinander.

    Wieso zuverdienen? Du sollst tunlichst soviel verdienen, dass du gar kein ALG2 mehr brauchst. Ob du das mit selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit machst, ist erstmal egal.

    Klar will ich tunlichst soviel verdien, dass ich gar kein ALG2 brauche, aber falls ich nur diese erstmals Option habe, möchte ich wissen was dabei zubrachten ist. Es gibt eine Möglichkeit bei einer Firma zu starten im kleinem Rahmen und ich erhoffe dann von denen übernommen zu werden, also ALG 2 zu beenden.

    Daher die Fragen:

    Kann ich in allen Vertragsformen zum Hartz 4 zuverdienen bis zu 1200 €. Oder gibt es dafür eine bestimmte Vertragliche Reglung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmer? Wird der Arbeitgeber informiert? Muss er irgendwas ausfüllen? Oder wird nur auf die Einnahme geachtet und alles andere ist von mir und dem Arbeitgeber abhängig ( Selbständig, Angestellter etc.). Was definiert die Grenze zischen Arbeitslos, Hartz 4 Zuverdienst und Arbeitend?

    Danke für deine Antwort. Sehr hilfreich.

    Was heisst Verwaltungsakt?

    Und kann ich das irgendwo nachlesen z.B. im SBG II?


    Ausserdem, was für Konsequenzen hat Probearbeiten für mich?

    Also, wird dadurch irgendwas gekürzt oder gibt es nur ein Pensum an Arbeitergeber bei den ich Probarbeiten kann oder ein Zeitraum? Meine Leistungen, Vertrag, etc?


    es geht um den Hartz 4 Zuverdienst:

    Kann ich in allen Vertragsformen zum Hartz 4 zuverdienen bis zu 1200 €. Oder gibt es dafür eine bestimmte Vertragliche Reglung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmer? Wird der Arbeitgeber informiert? Muss er irgendwas ausfüllen?

    Oder wird nur auf die Einnahme geachtet und alles andere ist von mir und dem Arbeitgeber abhängig ( Selbständig, Angestellter etc.). Was definiert die Grenze zischen Arbeitslos, Hartz 4 Zuverdienst und Arbeitend?

    Freue mich auf deine Antwort,

    Marcel

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    Hi Tamar,

    es geht um die EV. Ich wunder mich über manche Teile und ob diese so gängig sind beim JC, dazu habe ich ein paar Frage hier:

    in wiefern ist die minum Bewerbungsanzahl verhandelbar?

    Dazu steht das ich auch bei Arbeitsunfähigkeit mich bewerben muss. Können die das von mir verlangen? Ist das normal? Verhandelbar

    ?

    Es steht, dass ich mich innerhalb von 3 Tagen bei den vom JC zugesandten Vermittlungsvorschlägen melden soll. Drei Tage sind sehr wenig. Ist dass verhandelbar?

    Außerdem, steht ArbeitsunfähigkeitBescheinigungen, außer Geh-und Reisunfähigkeitnachweise sowie ärztliche verordnete Bettruhe, hindern nicht daran, zu den Terminen des JC zu errscheinen.

    Freue mich auf deine Antwort,

    M

    Danke für die Infos und den Link. Sehr hilfreich.

    Bzgl. Depot:

    Das bedeutet: Wenn ich die Vertraglich Verfügungsbeschränkungen festgelegt habe und diese offenbare (dem JC vorlege), sollte es passen oder muss die Verfügungsbeschränkungen Vertraglich im Treuhandkonto und mit dem Institut festgelegt sein.

    Ganz verstehe ich nicht, wie das gemeint ist. Du?

    Gelöscht, bitte die Zitatfunktion mit Quellenverlinkung nutzen

    Urheberrechtverletzung

    Hi Tamar,

    danke für deine Antwort.

    Bzgl. Vermögen, das Geld wurde/ist auf einem Depot angelegt. Du meinst, die unter die 60.000€ erleichterten Bedingungen des § 67 SGB II wurde angefeuchtet und nicht mehr sicher?

    Auch frage ich mich noch ob ich ein Treuhandverhältnis Anschreiben anfertigen sollte , oder den Betrag als Schulden deklarieren sollte, und/oder den Betrag direkt wieder zurück zahlen sollte. Diese Betrag wird wirklich zur last.

    Bei dem Formular EK unter einmalige Einnahmen oder unregelmäßige. Wie weit rückwirkend soll man da gehen auch ab November bis laufend?

    Habe eine Steuerrückerstattung im Oktober erhalten. Kommt das mit rein?

    Sind diese auch relevant: Eine Kaution Rückzahlung im Januar. Einen Laptop verkauft.

    Grüße,

    Marcel

    Nun habe ich noch weitere Formulare bekommen: NK und EK. Dazu noch weitere Fragen über meine Begründung und eine Bogen für die Arbeitsvermittlung.

    Die direkt in Zusammenhang stehen Unterlagen mit Formularen sind klar, jedoch habe ich auch eine 3-seitige Unterlagen Liste erhalten " Anspruchsbegründende Unterlagen".

    Unterteilt in Personendaten, Krankenversicherungen, Kosten zur Unterkunft, Einkommen, Erwerbsteinkommen, Selbständige Tätigkeit und Vermögen.

    Sind die ganzen Unterpunkte für mich relevant, weil vieles nicht auf mich zutrifft: wie Kinder, Schwangerschaft, etc. oder soll nur die Dinge einreichen die auf mich zutreffen?

    Auch, unter Personen Daten steht: "Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsbogen und Zusatzblätter". Meinen die damit die NK oder VK, oder soll ich noch eines Formular runterladen, da keine mit gesendet ist, auch habe ich ja schon einen Vereinfachten Antrage eingeschickt.

    Meine Frage ist: soll ich diese Liste ignorieren und mich konkret auf die Unterlagen der EK und VM konzentrieren?

    Dazu wird bei der EK nach Kontoauszügen gefragt, die letzten drei Monate. Wenn ich den Antrage im Februar gestellt habe, heißt das dann:

    Februar, Januar und Dezember?

    oder Januar, Dezember und November?

    Freue mich auf euere Antwort! :)


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    und Thema bitte weiterführen.

    Hi,

    ich habe Anfang Februar meine ALG 2 Antrag gestellt. Letztes Jahr bin ich Corona bedingt gekündigt worden und habe bist jetzt ALG 1 empfangen und Wechsel nun auf AlG2.

    Ich hatte einen Untermieter für ein paar Monate in der Wohnung. Bis Ende Januar. Die Mietzahlung sind auf meinem Konto sichtbar.

    Jetzt lebe nur ich in der Wohnung. Bei Antragstellung lebte nur ich in der Wohnung.

    Meine Miete liegt über den durchschnittlichen Betrag. Laut Vertag habe ich 3 Zimmer, wobei es 2 Zimmer sind und eine Wohn-Küche.

    Welche Konsequenzen hat das?

    Kann ich damit rechnen, dass die meine komplette Miete übernommen wird oder ehr nicht?

    Ich frage, damit ein planen kann, ob ich extra Miete zahlen muss um nicht finanziell Problem zu bekommen.

    Freue mich auf euer Antwort! :)


    Ich habe letztes Jahre mehre Überweisung meines Vaters erhalten um sein Geld zu verwalten.

    Einen Betrag habe ich im Januar zurück auf sein Konto gezahlt um unter die 60.000€ (erleichterten Bedingungen des § 67 SGB II)
    zu kommen. Um schon mal mich ab zu sichern.

    Nun frage ich mich ob ich VM diesen Betrag überhaupt eintragen soll, weil es nicht mein Eigenkapital ist, sondern Fremdkapital.

    Da es ist Fremdkapital ist kann ich durch die Überweisungen/Kontoauszügen nachweisen, so wie auch durch ein gesondertes Anschreiben meines Vaters.

    Würde das ausreichen? Oder wie würde man am besten dem JC das kommunizieren.

    Ich könnten auch eine Treuhandverhältnis Anschreiben anfertigen, oder den Betrag als Schulden deklarieren, und meinem Vater wieder zurück zahlen.

    Was ich ja vorhaben, aber wie geht damit am besten um und was kommt auf mich zu?

    Freue mich auf eure Antwort! :)

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