Wie sieht das Ganze denn im Fall eines Weiterbewilligungsantrages aus?
Ich habe letztes Jahr im März einen Weiterbewilligungsantrag für den 1. Mai gestellt. Daraufhin wollte meine Sachbearbeiterin eine Mietbescheinigung haben (liegt seit 2015 vor), Nebenkostenabrechnungen (gibt es nicht, wird als Pauschale gezahlt), die Anlage Vermögen und auch das schwärzen einiger Passagen in den Kontoauszügen passte ihr so nicht (war bisher nie ein Problem). Am nächsten Tag lag die korrekte Bewilligung im Briefkasten. Ich meinte, ob sie die Anlagen trotzdem bräuchte oder ob die Bewilligung sonst zurück gezogen würde. - Sie bräuchte die Anlagen schon auf jeden Fall noch.
Letztlich geriet ich an so eine Corona Nummer in der Zentrale, und dort meinte man die Dame hätte einen Knall. Vermögen werde gar nicht geprüft womit die Anlage Vermögen und die Kontoauszüge pauschal vom Tisch seien! Die anderen beiden Punkte wurden nach Hinweis meinerseits auch sofort abgeharkt. Thema erledigt. Nun stehe ich wieder vor dem gleichen Problem. Kontoauszüge ja oder nein? Eigentlich ja nicht, oder wie verstehe ich den §67 SGB II!? Niemand konnte mir das bisher beantworten. LG