Beiträge von Badmax

    Hallo Tamar

    ich schrieb übernommen werden sollen! Soäusserten sich einige Wohlfahrtsverbände und Wirtschaftswissenschaftler. Unter anderem stand dies auch auf dieser Webseite sowie auf anderen auch. Sammle sowas und auch Urteile. Habe aber auch noch nie mitbekommen das diese übernommen wurden.Ich sehe gerade nach dem Scrollen auf dieser Seite wieder: "Soziale Katastrophe:"Stromkosten bei Hartz 4 müssen übernommen werden!" Kommt also nicht von mir aus der Luft gegriffen. Lese mir das gleich mal durch, aber alleine schon müssen übernommen werden suggeriert dem Leser das dem so ist. Ich glaube es ist gemeint sollen.

    Gruß

    Badmax

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

    Kann nur aus meiner Erfahrung mitteilen dass so ein Versuch abgelehnt wurde. Wird zwar oft geschrieben das diese "Energieschulden" übernommen werden sollen, aber Rechtsanspruch besteht meines Wissens nach nicht. Auch wurde ich darauf hingewiesen das Strom in der Regelleistung enthalten ist und ich versuchen sollte eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Strom ist immer mal wieder vor Sozialgerichten bei Alg 2 Bezug ein Thema. Deshalb sind auch schon viele überschuldet weil Sie mit der Rückzahlung länger beschäftigt sind als es dauert bis neue Forderungen auftauchen.

    Badmax

    P.S.

    Erst neulich habe ich gelesen das ein Bonus beim wechsel zu einem günstigeren Anbieter angerechnet wurde.

    Damit ich keine Antwort schuldig bleibe. Habe bei der Gesundheitskasse angefragt und eine Ablehnung erhalten. Beim Jobcenter habe ich einen BEBE- Antrag gestellt, aber so wie ich das hier erfahren habe wird das nix. Somit habe ich wohl keine Chance darauf das ich zum Arzt kann um mich richtig behandeln zu lassen. Bin auf die Spritzen angewiesen die medizinische Leistungen sind! Für Medikamente auf normalen Rezepten bin ich befreit. Chronisches Schmerzsyndrom seit Jahren. 1% Regelung deshalb. Bitte nicht die Zuzahlungsbefreiung mit der Zuzahlung zu medizinischen Leistungen verwechseln. Sind verschiedene Sachen. Gilt auch erst seit diesem Jahr. Wenn man bedenkt das man seine Arbeitsfähigkeit erhalten soll um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen ist das alles für mich nicht nachvollziehbar. Na ja was soll's läuft bei mir immer so. Danke für eure Info's etc.

    Badmax

    Ich bin Schwerbehindert mit GdB 50 aufgrund chronischem Schmerzsyndrom. Unsere Belastungsgrenze (1%) haben wir bezahlt und sind Zuzahlungsbefreit zur Zuzahlung bei Medikamenten. Neulich beim Doc musste ich wieder mal gespritzt werden um meine Beweglichkeit herzustellen sowie Linderung zu erhalten. Mein Hausarzt wies mich daruaf hin das ich zu den Spritzen (Quaddeln) 10€ Eigenanteil zahlen muss. Da ich LWS (Lendenwirbelsäule) sowie HWS (Halswirbelsäule) behandeln lassen musste waren es 20€. Dies ist mehrmals im Monat so. Also ca. 100€ müsste ich von den 171€ die ich erhalte vom JC für die "Medizinische Leistung" tragen. Ein großer Teil für mich. Kann ich auf Antrag Sonderbedarf wegen wiederkehrenden Aufwendungen erhalten? Die Gesundheitskasse prüft schon die Möglichkeit, jedoch bekam ich vorab schon telefonisch mitgeteilt das die das nicht übernehmen müssen! Ich danke vorab schon mal für alle Antworten.

    Badmax

    Bei dem Darlehnsantrag gab es eine Frist bis zum 17.02.21 zwecks Beantwortung zu welchen Monaten die Mietschulden entstanden waren sowie das der Vermieter die Kündigung zurück zieht. Es gilt als unsere Mitwirkungspflicht das der Vermieter uns die Angaben zusendet um den Darlehnsantrag weiter bearbeiten zu können. Auf der Rückseite stand dann das die völlige Einstellung des Leistungsbezuges drohen kann. Dies gilt dann bis wir die Mitwirkung nachgeholt haben. §§ 60, 66 SGB 1. Wir sind also für die Mitwirkung des Vermieters haftbar? Da wir ein Angebot des Vermieters ausschlugen wird er die Angaben wohl eher nicht tätigen und wir Fragen uns ob wir den Darlehnsantrag widerrufen um den Sanktionen vor zu greifen, sofern dies möglich ist. Danke für deine Antworten und einen schönen Tag noch.

    Badmax

    Eine Frage blieb noch offen: Kann das Jobcenter aufgrund von den Mitwirkungspflichten (Angaben des Vermieters zu den Mietschulden sowie der Kündigungsrücknahme) den kompletten Leistungsbezug einstellen? Aufgrund unseres Darlehnsantrages? Das wäre der Hammer bei Alg 2 ist man doch schon ganz unten! Danke an alle die mir weiterhelfen bzw. Erfahrungswerte mitteilen. Eine schöne Woche an alle (Wetter ist gut).

    Badmax

    Vielen dank Tamar für deine schnelle Antwort. Deine Mitteilung ist mir nicht neu. Mir ging es nur darum ob dies rechtskonform ist oder eben nicht. Mittlerweile hatte ich vorhin ein Telefonat mit meinem Vermieter und er äusserte sich dahingehend das er uns eine Aufstellung der Monate wann die Mietschulden entstanden sind ebenso zusenden will wie das er versucht die eingereichte Räumungsklage zu widerrufen bzw. zurück zu ziehen. Dann stünde der Bewilligung doch nur noch eines im Wege nach meinem Wissen und zwar das wir uns "ungeeignet erweisen pünktliche Mietzahlungen durchzuführen oder sehe ich das falsch? Wäre schade wenn das nunmehr daran scheitern sollte. Die Mietzahlungen gehen schon jetzt direkt an den Vermieter, jedefalls die angemessenen für mich und meine Frau. Die Differenz die wir bar von unserem Sohn und seiner Freundin erhalten senden wir dann von irgend jemandem der Deckung auf seinem Konto hat nach und übergeben demjenigen das Geld. Ich hoffe das wir hier wohnen bleiben können denn aus gesundheitlichen Gründen (4 Bypässe, 4 Bandscheibenvorfälle,Hüftartrose bei mir sowie Bluthochdruck bei meiner Frau führen dazu das wir in betagtem Alter (fast 60) einen Umzug nicht stemmen könnten. Bekannte haben wir so gut wie gar nicht und in der Familie liegt so einiges im argen. Somit müsste ich dann wieder einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten mit Helfern stellen. Abgesehen von den starken Medikamenten die ich einnehmen muss kann ich auch von der Psyche nicht mehr. So dann, jetzt kannst du dir einigermaßen ein Bild von mir und meinem "dahinvegetieren" machen. Nichts desto trotz stecke ich den Kopf noch nicht in den Sand und habe soeben unserer Fallmanagerin eine diesbezügliche Mail gesendet mit dem sinngemäßen Gesprächsverlauf mit dem Vermieter. Auch dem Rechtsanwalt informierte ich soeben. Danke dir nochmals und einen schönen Abend noch.


    Was mir noch einfällt, wie verhält es sich den bei einem Vorschuss auf zu erwartende Leistungen (ich zielte hier auf die 150€ Corona Zuschlag zur Rückzahlung ab) werden die auch um 50% gekürzt? Geht um unseren Energieversorger der eine Sperrung in 4 Wochen durchführen wird sofern die Mahnung nicht beglichen wird. Das ist doch ähnlich wie eine Wohnungslosigkeit und muss doch übernommen werden! Sorry wenn ich dafür einen neuen Thread aufmachen muß! Ich wüsste nicht in welches Forum. Gegebenenfalls bitte durch die Mods verschieben oder mir eine Mail senden wie ich verfahren soll. Danke.

    Badmax

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

    Hallo an alle,

    ich bin neuer Nutzer hier und hoffe alles richtig mit Forum, Thema usw. getan zu haben. Wenn nicht bitte ich die Moderatoren dies zu verschieben, danke.

    Zu meiner Frage:

    Ich lebe mit meiner Frau in einer BG und wir haben ein Darlehnsantrag wegen Mietschulden gestellt (Dieses resultierte aus vorherigen Krankengeldbezug und die Aussteuerung). Dadurch das die Zahlungen unterschiedlich auf das (überzogene) Konto kamen ist es zu verspäteten Zahlungen gekommen. Um einer Wohnungskündigung zuvor zu kommen stellten wir ein Darlehnsantrag über den Betrag der Warmmiete. Da unser Sohn mit Freundin hier wohnen (mit Untermietvertrag der Freundin) und uns auch "Mietbeteiligung" (WM / 4) bar zahlen wurde uns der Antrag auf 50 % gekürzt mit der Begründung das wir die anderen 50% von unserem Sohn + Freundin bekommen müssten. Diese haben aber so gesehen (da wir Hauptmieter sind) keine Mietschulden. Eigentlich muss ich nur wissen ob das rechtens ist die Darlehnssumme um 50% zu kürzen. Hätte ich das vorher gewusst hätte ich ein Darlehen auf 2 MM gestellt. Nur am Rande erwähne ich das hier ein Wasserschaden vorlag und wir die Miete berechtigter Weise kürzten. Liegt alles schon beim Anwalt auch wegen der Betriebskostenabrechnung. Der Wohnraum war mit 6 Trocknungsgeräten nicht bewohnbar. Die Kündigung haben wir nunmehr schon erhalten (fristlose sowie hilfsweise) und diese wird wohl auch nicht zurück gezogen. Wir hatten ein Schreiben vom JC erhalten das der Vermieter eine Auflistung erstellen soll wann die Mietschulden angefallen sind und ob er bei Begleichung dieser seine Kündigung widerruft. Diese Frist läuft morgen ab und das JC will unsere Alg 2 Leistungen komplett einstellen wenn wir nicht fristgerecht eine Antwort erhalten und das JC informieren! Ich kann nicht glauben das man bei einem Darlehnsantrag solche Sanktionen erhält, zumal in dieser "Pandemiezeit" wo ja auch angeblich die tatsächliche Miete übernommen werden soll/muss. Falls es wichtig sein sollte hier noch eine Anmerkung: Wir beziehen Alg 2 seit 09/20. Einen Weiterbewilligungsantrag haben wir schon ausgefüllt und versendet weil der Erstantrag zum 28.02.21 endet. V

    Vielen Dank schon mal an alle die versuchen mir weiter zu helfen und einen schönen Tag noch. (Ein Satz mit x: Bleib Xsund ^^).

    Badmax