Vielen dank Tamar für deine schnelle Antwort. Deine Mitteilung ist mir nicht neu. Mir ging es nur darum ob dies rechtskonform ist oder eben nicht. Mittlerweile hatte ich vorhin ein Telefonat mit meinem Vermieter und er äusserte sich dahingehend das er uns eine Aufstellung der Monate wann die Mietschulden entstanden sind ebenso zusenden will wie das er versucht die eingereichte Räumungsklage zu widerrufen bzw. zurück zu ziehen. Dann stünde der Bewilligung doch nur noch eines im Wege nach meinem Wissen und zwar das wir uns "ungeeignet erweisen pünktliche Mietzahlungen durchzuführen oder sehe ich das falsch? Wäre schade wenn das nunmehr daran scheitern sollte. Die Mietzahlungen gehen schon jetzt direkt an den Vermieter, jedefalls die angemessenen für mich und meine Frau. Die Differenz die wir bar von unserem Sohn und seiner Freundin erhalten senden wir dann von irgend jemandem der Deckung auf seinem Konto hat nach und übergeben demjenigen das Geld. Ich hoffe das wir hier wohnen bleiben können denn aus gesundheitlichen Gründen (4 Bypässe, 4 Bandscheibenvorfälle,Hüftartrose bei mir sowie Bluthochdruck bei meiner Frau führen dazu das wir in betagtem Alter (fast 60) einen Umzug nicht stemmen könnten. Bekannte haben wir so gut wie gar nicht und in der Familie liegt so einiges im argen. Somit müsste ich dann wieder einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten mit Helfern stellen. Abgesehen von den starken Medikamenten die ich einnehmen muss kann ich auch von der Psyche nicht mehr. So dann, jetzt kannst du dir einigermaßen ein Bild von mir und meinem "dahinvegetieren" machen. Nichts desto trotz stecke ich den Kopf noch nicht in den Sand und habe soeben unserer Fallmanagerin eine diesbezügliche Mail gesendet mit dem sinngemäßen Gesprächsverlauf mit dem Vermieter. Auch dem Rechtsanwalt informierte ich soeben. Danke dir nochmals und einen schönen Abend noch.
Was mir noch einfällt, wie verhält es sich den bei einem Vorschuss auf zu erwartende Leistungen (ich zielte hier auf die 150€ Corona Zuschlag zur Rückzahlung ab) werden die auch um 50% gekürzt? Geht um unseren Energieversorger der eine Sperrung in 4 Wochen durchführen wird sofern die Mahnung nicht beglichen wird. Das ist doch ähnlich wie eine Wohnungslosigkeit und muss doch übernommen werden! Sorry wenn ich dafür einen neuen Thread aufmachen muß! Ich wüsste nicht in welches Forum. Gegebenenfalls bitte durch die Mods verschieben oder mir eine Mail senden wie ich verfahren soll. Danke.
Badmax
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