ok danke das wusste ich nicht. Man lernt halt nie aus!
Beiträge von Dilios
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moin zusammen!
Ich befinde mich zur Zeit noch im Krankengeldbezug. Dieser endet zum 18.03. . Ich habe, da ich im Krankengeldbezug gekündigt wurde, bereits alg1 sowie alg2 beantragt. Der entscheid vom alg1 steht noch aus. Alg2 würde mir laut Bescheid an dem 01.04. zustehen. Für März wurde er abgelehnt mit der Begründung zuflußprinzip und das ich zuviel krankengeld bekomme. Leider steht in dem ablehnungsbescheid der Zeitraum vom 01.03. - 31.03. als anspruchszeitraum. Ich bin aber erst ab dem 18.03. bedürftig.
Jetzt meine Frage.
- ab 18.03. in alg2 bezug
- aktueller Krankenschein bis 15.03. wird verlängert
- Auszahlung zum 17.03.
So das heißt nach dem zuflußprinzip fließen mir ja ab dem 18.03. nur 2tage krankengeld zu (16. + 17.03.) Alles andere beziehe ich ja vor meiner Bedürftigkeit und somit ja auch vor dem alg2 Bezug. Darf dieses Einkommen trotzdem für den Zeitraum 18. - 31.03. angerechnet werden? Und der angegebene Zeitraum im ablehnubgsbescheid ( 01. - 31.03) ist ja dann eigentlich auch falsch angegeben. Würde dann einen Widerspruch verfassen. Oder sehe ich da was falsch?
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