Beiträge von Felicis

    Die Formulierung in dem Zusammenhang kann durchaus etwas missverständlich formuliert sein.

    Mit der Möglichkeit B meinte ich, eine Bestätigung des Jobcenters über die Angemessenheit der Mietkosten einzuholen. Eine Korrektur des Beitrages wird aufgrund der abgelaufenen Nachbearbeitungszeit nicht erfolgen.

    Den zweiten Teil deiner Aussage beziehe ich auch auf meine Möglichkeit B, da du den Bezug von AlgII ausgeschlossen hast. Die Berücksichtung der Mietkosten habe ich bewusst aufgrund der maximalen 6 Monate / mit §67 SGB II 12 Monate mit in meinen Beitrag aufgenommen, da je nach Wohnungsmarkt durchaus das Potential für eine Verschuldung da ist, wenn man bis zum Ablauf der Frist keine angemessene Wohnung hat und die übersteigende Miete nicht aus dem Regelsatz leisten kann. Das sollte man bei der Anmietung einer Wohnung bedenken.

    Moin Marvin,

    ich muss mich leider Tamar anschließen. So ganz schlau aus deinem Post werde ich leider auch nicht :search

    Dein Alg II-Antrag ist eigentlich nur bedingt mit der Umschulung verknüpft. Wieso wurde der Antrag denn abgelehnt? Du musst ja einen Ablehnungsbescheid erhalten, da dürfte drinnen stehen ob wegen zu hohem Einkommen oder Vermögen etc.

    Bzgl. der Umschulung kommt es sehr auf den Einzelfall an. Da ist es nicht möglich ganz allgemein eine Aussage zu treffen.

    Die Vermögensprüfung ist nach meiner Kenntnis bis 31.03.2021 für die ersten sechs Monate nach erstmaliger Antragstellung ausgesetzt.

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    Hallo mortherus,

    nach meiner Kenntnis hättest du drei Wege, deinen Umzugsplan zu verwirklichen.

    Möglichkeit A wäre, dass du bereits vor der Antragstellung in eine neue Wohnung ziehst, dann wären deine Mietkosten eine Tatsache. Da du zuvor nicht im Leistungsbezug gewesen bist, hat das Jobcenter nicht zustimmen müssen.

    Als zweite Möglichkeit (B) sehe ich, dass du zwar noch keinen Antrag auf Alg II stellst, dir aber vom Jobcenter schonmal eine "Mietgarantie" geben lässt. Dafür müsstest du deinem zuständigen Jobcenter des neuen Wohnbereiches die Situation schildern, Mietangebote einreichen und dann auf die Bestätigung der Kostenübernahme durch das Jobcenter warten.

    Last but not least (C) könntest du einen Antrag auf Alg II stellen und dabei den Umzugswunsch mitteilen. Soweit auch aus Sicht des Jobcenters die Notwendigkeit gegeben ist, würdest du dann wie in Möglichkeit zwei verfahren.

    Bei Möglichkeit A hast du also die Sicherheit des Umzuges, jedoch das Risiko, dass die Mietkosten zu hoch sind bzw. dass du - solltest du doch keinen Anspruch haben - die Miete nicht vom Jobcenter übernommen/erstattet bekommst.

    Möglichkeit B und C lässt das Jobcenter natürlich bzgl. Notwendigkeit des Umzuges aufhorchen, sodass sie sich dort querstellen könnten. Bedenke hierbei, dass es für das Jobcenter nicht nur menschlich notwendig sein muss, sondern auch wirtschaftlich...

    Ich würde auf jeden Fall mal gucken, wie hoch die Angemessenheitsgrenze für den Ort ist, in den du ziehen willst. Dann kannst du schonmal das Risiko der zu teuren Wohnung minimieren.

    Sobald es um die Notwendigkeit geht, kannst du deine Arbeitsvermittlung auch mal fragen. Eventuell kann die dir die Notwendigkeit attestieren, da du sonst nicht in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kannst.

    Dir auf jeden Fall viel Erfolg in deinem Vorhaben, bei Fragen melde dich gerne!

    Liebe Grüße

    Felicis

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