Hallo mortherus,
nach meiner Kenntnis hättest du drei Wege, deinen Umzugsplan zu verwirklichen.
Möglichkeit A wäre, dass du bereits vor der Antragstellung in eine neue Wohnung ziehst, dann wären deine Mietkosten eine Tatsache. Da du zuvor nicht im Leistungsbezug gewesen bist, hat das Jobcenter nicht zustimmen müssen.
Als zweite Möglichkeit (B) sehe ich, dass du zwar noch keinen Antrag auf Alg II stellst, dir aber vom Jobcenter schonmal eine "Mietgarantie" geben lässt. Dafür müsstest du deinem zuständigen Jobcenter des neuen Wohnbereiches die Situation schildern, Mietangebote einreichen und dann auf die Bestätigung der Kostenübernahme durch das Jobcenter warten.
Last but not least (C) könntest du einen Antrag auf Alg II stellen und dabei den Umzugswunsch mitteilen. Soweit auch aus Sicht des Jobcenters die Notwendigkeit gegeben ist, würdest du dann wie in Möglichkeit zwei verfahren.
Bei Möglichkeit A hast du also die Sicherheit des Umzuges, jedoch das Risiko, dass die Mietkosten zu hoch sind bzw. dass du - solltest du doch keinen Anspruch haben - die Miete nicht vom Jobcenter übernommen/erstattet bekommst.
Möglichkeit B und C lässt das Jobcenter natürlich bzgl. Notwendigkeit des Umzuges aufhorchen, sodass sie sich dort querstellen könnten. Bedenke hierbei, dass es für das Jobcenter nicht nur menschlich notwendig sein muss, sondern auch wirtschaftlich...
Ich würde auf jeden Fall mal gucken, wie hoch die Angemessenheitsgrenze für den Ort ist, in den du ziehen willst. Dann kannst du schonmal das Risiko der zu teuren Wohnung minimieren.
Sobald es um die Notwendigkeit geht, kannst du deine Arbeitsvermittlung auch mal fragen. Eventuell kann die dir die Notwendigkeit attestieren, da du sonst nicht in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kannst.
Dir auf jeden Fall viel Erfolg in deinem Vorhaben, bei Fragen melde dich gerne!
Liebe Grüße
Felicis
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