Die Immobilie hat nur 54 qm und ich bin mittlerweile etwas älter...
Ich denke es besteht kein Restanspruch auf ALG 1 mehr, also nehmen wir an es besteht kein Restanspruch mehr. Außerdem gm.
Sie müssen Ihr Vermögen in den ersten 6 Monaten des Leistungsbezuges nicht aufbrauchen, wenn Ihr Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. März 2021 beginnt. Dazu müssen Sie im Antrag angeben, dass Sie über kein erhebliches verwertbares Vermögen verfügen. Ist diese Angabe plausibel, wird sie ohne weitere Prüfung akzeptiert.
Spätestens damit ist die Immobilie raus, oder verstehe ich hier was falsch?
Habe ich dann Anspruch auf ALG 2 bis ich etwas neues finde oder in Deutschland gründe?
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