Ich habe nochmal eine Frage, die sich aus oben genannter Situation ergibt:
Werden auf sechs Monate aufgeteilte Einmalzahlungen auch dann angerechnet, wenn zwischen den Leistungszeiträumen eine Unterbrechung liegt?
Konkret geht es um die Konstellation:
Zahlung des Mehrbedarfs an schwangere Studentin bis Entbindung -> zwei Monate ohne Leistungsbezug -> Bezug von ALG 2-Leistungen für sechs Monate des Urlaubssemesters.
Wird im letztgenannten Zeitraum eine Einmalzahlung aus erstgenanntem Zeitraum als Einkommen angerechnet?
Viele Grüße
Linux