Beiträge von sunny87
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Ich habe eine Zahnzusatzversicherung, die mir einen bestimmten Betrag für eine teurere erfolgte Zahnbehandlung überweisen wird.
Der eigentliche Rechnungsbetrag war wesentlich höher und wurde schon bezahlt.
Soweit ich weiß, ist das eine zweckgebundene Auszahlung, die ja das ausgleichen soll, was ich eh schon bezahlt habe an den Zahnarzt.
Muss ich in dem Fall irgendwas unternehmen? Kann es in irgend einer Weise angerechnet werden?
Oder reicht es aus, wenn ich bei meinem Weiterbewilligungsantrag
eine Kopie der entsprechenden Zahnarztrechnung beilege?
Und dass ich ja jeden Monat einen bestimmten Betrag an die Zahnzusatzversicherung zahle,
sehen sie dann ja auch.
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Vielen Dank!
Ich habe es mir durchgelesen und es wird ja immer davon ausgegangen, dass der Bewilligungszeitraum 6 Monate beträgt.
Und dass man dann einen Antrag auf Weiterbewilligung stellt.
Wie ist es aber, wenn zum Beispiel ab Mai 2021 für 12 Monate bewilligt wurde.
Wird dann erst bei Antrag auf Weiterbewilligung im nächsten Jahr das Vermögen geprüft?
Oder noch dieses Jahr nach 6 Monaten im November?
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Hallo zusammen,
ich wollte Mal fragen, ob derzeit generell immer eine Vermögensprüfung nach den 6 Monaten
stattfindet oder ob das auch abhängig von der Dauer der Leistungsgewährung ist?
Also ob es da unterschiedlich gehandhabt wird, wenn man es in Coronazeiten für 6 Monate genehmigt bekommen hat
oder für 12 Monate?
Danke vorab
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Nochmal zur Beginn einer Reha.
Würdet ihr das Schreiben der Rehaklinik mit dem Aufnahmedatum an das Jobcenter schicken?
Ich habe nur Bedenken, dass sie dann wissen, weswegen man dort ist.
Aber man kann auch nicht komplett alles schwärzen, dann sehen sie ja nicht, ob es wirklich von einer Reha-Klinik kommt.
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Ich bin mir nicht sicher, ob der Vordruck gut ist. Da sollen ja die Mietkosten aufgesplittet werden.
Im gesamten Formular ist ständig die Rede vom Vermieter und am Ende soll der Vermieter unterschreiben und seine Telefonnr. hinterlegen. Und ich will nicht, dass sie einfach meine Eltern anrufen.
Und am Ende wird nochmal gefragt, ob ein Verwandschaftsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter besteht.
Ich habe in einem Artikel gelesen, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, so eine Bescheinigung vom Vermieter zu verlangen und auch datenschutzrechtlich nicht richtig ist.
Ist es vielleicht eine Möglichkeit, selbst nochmal ein Formular aufzusetzen mit den Angaben aus diesem Formular und das mit dem Vermieter durch
Hauseigentümer und Bewohner des Hauses oder ähnliches zu ersetzen.
Andernfalls könnte ich vielleicht noch die Anlage KDU einreichen, da sind im Prinzip die gleichen Daten auszufüllen (Anzahl Räume, Baujahr usw.), ohne dass dort weitere Angaben zum Vermieter gemacht werden müssen. Und statt "ich wohne zur Miete" durchzustreichen und dann "mietfrei" schreiben und dann die Kosten eintragen?
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Ich habe den Antrag gestellt und meine Wohnsituation in einem Schreiben erklärt und dass ich eben pro Monat meinen Beitrag für die Heiz- und Stromkosten zahle
an meine Eltern und auch die Kontoauszüge dazu gelegt, um die monatlichen Zahlungen zu belegen.
Jetzt hab ich eine Vermieterbescheinigung zugeschickt bekommen, die ausgefüllt werden sollen.
Da ich ja keine Mieterin bin und meine Eltern keine Vermieter kann ich diese doch so nicht ausfüllen?
Ich hab jetzt gelesen, dass man eine Kostenbeteiligungsvereinbarung erstellen kann. Diese soll nicht steuerlich relevant sein wie ein Mietvertrag,
ist das richtig? Reicht mein Schreiben über die Wohnsituation und der Betrag über die Kosten nicht aus?
Die Frage ist, was soll in so einer Vereinbarung drin stehen?
Und wie sollen die Parteien darin am besten genannt werden? Ich habe nur ein Vorlage gefunden, wo derjenige als "Dauergast" betitelt wurde.
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Über 25 und mit Eltern zusammenwohnen - keine Mietzahlungen an Eltern
Hallo zusammen,
also ich beziehe noch ALG1, welches bald ausläuft und muss dann ALG2 beantragen.
Ich bin Anfang 30 und wohne derzeit wieder bei meinen Eltern in einem Haus. Habe jedoch eine eigene abgeschlossene Wohnung im Haus.
Ich bezahle jeden Monat eine gewisse Summe für Strom- und Wasser an meine Eltern.
Ich habe jetzt schon hier gelesen, dass man dem Jobcenter klar machen muss, dass man keine Bedarfsgemeinschaft darstellt.
Reicht es aus, eine Erklärung abzugeben, dass wir nicht zusammen wirtschaften und ein Nachweis über den Kontoauszug, dass ich den Betrag an meine Eltern monatlich zahle?
Ich habe in dem Antrag gesehen, dass man, wenn man mit den Eltern zusammen wohnt, die Anlage "HG" mit ausfüllen soll, was ist dabei zu beachten?
Kann das Jobcenter Kontoauszüge oder Angaben über das Vermögen meiner Eltern einfordern?
Ich wollte im Betreff sagen, dass ich keine normale Miete bezahle, sondern nur diesen Abschlag für die Strom- und Wasserkosten.
Und ob es nachteilig ist, dass ich keinen eigenen Mietvertrag habe?
Gibt es hier jemand, der aufgrund des Auslaufens von Nahtlosarbeitslosengeld ALG 2 beantragt hat?
Eine Reha soll in einigen Monaten stattfinden. Ist es richtig, dass ich ALG 2 beantragen kann, so lange nicht über
meine Erwerbsfähigkeit entschieden ist?
Gibt es da etwas zu beachten bei der Antragsstellung?
Reicht es aus, wenn ich den Brief von der Rehaeinrichtung über die Aufnahme der Reha beilege, damit das Jobcenter Bescheid weiß?
Titel Korrektur, Beiträge zu einem Eingangsthema zusammengefügt
und kann alles in Thema beantwortet werden.