Hallo zusammen.
Ich habe hier schon ein wenig rumgesucht, aber nichts passendes gefunden.
Ich fange deshalb mal an und sollte diese Thema bereits exestieren, so bitte ich um Entschuldigung.
Ich bin 29 Jahre jung und habe von 2009 bis 2017 durchgehend in Vollzeit gearbeitet.
Soweit ich mich erinneren kann, bekam ich ab Juni 2017 einen ALG1 Anspruch von einem Jahr.
Im August 2017 habe ich dann eine 2 Jährige (bis Juni-Juli 2019) Ausbildung gemacht und danach scheinbar wieder den alten AlG1 Anspruch von 2017 bekommen .Dieser Anspruch betrug dann 12 Monate, von denen ich 6 Monate auch arbeitslos war. Vom 1. Dezember 2019 habe ich dann genau ein Jahr wieder, bis Ende November 2020 gearbeitet und wurde aufgrund des auslaufenden Vertrages wieder arbeitslos.
Kurz vor dieser Arbeitslosigkeit habe ich mich selber nach Arbeit umgesehen und auch eine neue Stelle gefunden, die allerdings erst im Februar 2021 begann. Für die 2 Monate Arbeitslosigkeit habe ich natürlich ALG1 beantragt und einen Anspruch von ca 360 Tagen (inkl 6 übrig gebliebene Monate vom alten Anspruch) mit ca 1200€ im Monat zugesprochen bekommen. Dem Amt habe ich natürlich mitgeteilt, dass ich nur 2 Monate Arbeitslos bin und ich bereits einen neuen Vertrag habe und somit im Februar wieder anfangen kann zu arbeiten. Bedeutet also, ich habe von den 360 Tagen nur ca 60 Tage (2Monate) genutzt.
Jetzt habe ich weit ausgeholt und möchte eigentlich nur folgendes Wissen,
sollte ich jetzt aktuell nur 7-8 Monate Beschäftigt sein, bekomme ich dann wieder meinen Anspruch von 360 Tagen , von dem ich ja nur ca 60 Tage (2 Monate) genutzt habe? Ich lese immer überall etwas darüber , dass Ansprüche 4-5 Jahre gültig sind. Aber wie genau das in meinem Fall ist, weiß ich leider nicht...