Es ist teilmöbliert, ja. Ein Grund wurde schriftlich keiner genannt.
Hier das Kündigungsschreiben.
Zitat
Sehr geehrter Herr ...,
hiermit kündigen wir das Untermietverhältnis für den teilmöblierten Wohnraum zwischen lhnen
und uns unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 30. September 2021. Als
Übergabetermin schlage ich den 30. September 2021 vor.
Sollten Sie verhindert sein, bitte ich um Nennung eines Alternativtermins. lch bitte Sie, den
Mietraum/die Mieträume in dem vertraglich vereinbarten Zustand mit allen dazugehörigen
Schlüsseln zu übergeben.
[Unterschrift des Hauptmieters und des Vermieters]
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Der Grund warum ich diese Frage mit der Genehmigung überhaupt stelle, ist folgender.
Nicht selten geht es bei der Anmietung um Zeit, also eine schnelle Zu bzw. Absage erforderlich ist um eine entsprechende Chance zu haben. Des Weiteren möchte das JC einen vom Vermieter ausgefüllten Mietbescheinigungsbogen, was sicher ebenfalls häufig abschreckend wirkt.
Mir ist bewusst, dass ich dann keine weitere Unterstützung erhalte in Form von z. B. ein Kautionsdarlehen, aber hier habe ich die Möglichkeit einer Kautionsbürgschaft. Für Umzug selbst habe ich Bekannte die mir helfen.
Wenn überhaupt, würde ich das ohne Genehmigung nur in bestimmten Situationen angehen, wenn ich den Eindruck habe ohne das JC sind meine Chancen (deutlich) höher.
Es steht hier viel auf dem Spiel, u.a. auch weil ich eine Arbeit hier im Ort in Aussicht habe (vorerst Teilzeit), die ich aber nur bekomme, wenn ich hier einen festen Wohnsitz habe und das nicht in Form einer Obdachlosenunterkunft.