Beiträge von MaxMusterm
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Hallo Forum,
ich bin relativ neu hier in diesem Forum und habe entsprechend wenig Erfahrung im Umgang mit Hartz4 und den JobCenter und deren Mitarbeiter. Ich hoffe, dass mein Anliegen, meine Frage hier richtig in diesem Unterforum gestellt ist, wenn nicht, dann bitte ich die Administratoren um Verschiebung, DANKE !
Kurze Situations-Beschreibung:
Vor knapp 2 Monaten H4 bewilligt bekommen. Eingliederungs-Vereinbarung liegt wegen Corona nicht vor. Meine Vermittlerin hat angerufen und wir hatten ein nettes Gespräch miteinander (natürlich existiert schriftlich nichts).
Habe nunmehr mehrere Vermittlungs-Vorschläge bekommen. Darunter ist ein Vorschlag, in dem von 10 Std Teilzeit die Rede ist ...
Ich suche natürlich eine Vollzeit-Arbeitsstelle, habe das meiner Erinnerung nach auch meiner Vermittlerin so verbal mitgeteilt ...
Ich habe im Internet so einiges bezüglich "Zumutbarkeits-Regeln" gegoogelt, bin aber zu meinem Erstaunen auf keine passende Antwort gestoßen.
Ich habe beim entsprechenden Arbeitgeber angerufen, ob das eine "aufstockbare" TZ-Stelle ist, oder ob es sich bei "nur" 10 Std gar um einen Mini-Job handeln würde. Beide Fragen wurden verneint.
Von daher die Frage, muss ich mich auch auf derartige Teilzeit-Stellen bewerben ? Ich kenne ja nun das Gehalt nicht, aber mehr oder weniger würde mein Verdienst meine Fahrtkosten abdecken.
Ferner finde ich es interessant, daß auf dem Vermittlungs-Vorschlag der Teilzeit-Stelle KEINE Rechts-Folgen-Belehrung aufgeführt ist ? Muss das rechtlich so sein oder hat das einen anderen Grund oder wurde sie in meinem Fall schlichtweg vergessen ?
Kann ich Vermittlungs-Vorschläge ohne RFB entsprechend OHNE Konsequenzen einfach ignorieren ?
Vielen Dank für hoffentlich helfende Antworten (oder Verweise auf bereits existierende Threads zu diesem Thema)
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So, die neue Wohnung ist nunmehr vom neuen JobCenter im anderen Landkreis bewilligt worden, und der Mietvertrag wird in den nächsten Tagen dann unterschrieben (hätte nie gedacht, dass es so schwer ist, als H4 Empfänger eine Wohnung zu bekommen, und ich rede nicht einmal von einer mittleren bzw. Großstadt, aber das ist ein komplett anderes Thema).
1)
Ist es richtig, daß ich Umzugskosten beim alten (also das jetzige, aktuelle) JobCenter beantragen muss und ist es richtig, daß ich aus formalen Gründen die Umzugskosten VOR MIETUNTERSCHRIFT beantragen muss? Und falls ja, würde mich aus puren Interesse mal die Rechtsgrundlage hierzu interessieren).
2)
Wer ist denn jetzt zuständig für die Beantragung und Bewilligung der Wohnungskosten (gemeint ist Erst -bzw. Ersatzausstattung) ?
Das aktuelle oder das zukünftige JobCenter (und zur Info, Mietbeginn wird der 1.7.21 sein) ?
3)
Gilt für Auslands-Rückkehrer denn nun auch formal gesehen die Wohnungs-Erstaustattung ?
Nach meinem Verständnis ist das doch für jene Leute gedacht, die zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen.
Ich bin Anfang 40, ich hatte vor sehr langer Zeit eine eigene Wohnung, und ich bezog H4 Leistungen vor meinem Auslands-Aufenthalt.
Damals wie jetzt auch bezog/beziehe ich "nur" den Regelsatz und keine Kosten für die Unterkunft (damalige Eigentums-Wohnung meiner Eltern). Kosten für Wohnung-Austattungen wurden nie zuvor beantragt (da ich damals "schleichend" in H4 "gerutscht" bin).
Gehe ich richtig davon aus, dass jetzt in meinem Fall, ich einen Antrag auf Wohnungs-Erstattung stellen muss? Ich habe dem (aktuellen) JobCenter ja in meinem Beischreiben (bei Antragsstellung auf ALG2 Bezug) mitgeteilt, dass ich nur mit einem Koffer bewappnet nach D zurückgekommen bin.
4)
Mir wurde von verschiedenen Stellen (beides inoffiziell und offizieller Seite) mitgeteilt, dass ich bei einer Wohnungs-ERST-Austattung die Kosten für jedes einzelne Stück individuell angeben muss und mir jedes Stück einzeln bewilligen lassen muss. Ist das korrekt so ?
Und wie soll derartiges System denn funktionieren bei Privat Ankäufen via ebay Kleinanzeigen und insbesonders Bekannten7Freunden ?
5)
In Verbindung mit 4) wurde mir auch mitgeteilt, dass es einen "sogenannten Pauschalbeitrag" nur bei Wohnungs-ERSATZ-Beschaffung gezahlt werden würde. Allerdings kann ggf. eine derartige Beihilfe je nach Situation auch vom JobCenter zurückgefordert werden.
Kann das jemand hier ggf. so bestätigen ?
Ich hoffe, das irgendjemand mir hierzu eine aussagekräftige Stellungnahme kurz mitteilen kann, damit ich mich entsprechend auf meinen Antrag einstellen kann. Vielen Dank für das Lesen, TOLLES Forum für H4-Betrofffene !!!!!
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@ Tamar
Vielen Dank für Ihre Antworten zu meinen Fragen !!!
Und Entschuldigung, da ich mich bei den Umzugskosten missverständlich ausgedrückt habe.
Gemeint war, dass ich von Verwandten diverse gebrauchte Möbelstücke kostenlos übernehmen könnte. Möbel sind zumeist sperrig, es bedarf
somit eines Leih-Transporters oder eines Leih-Anhängers.
Meine Frage nach evt. Übernahme von Umzugskosten steht damit weiterhin noch offen und ist bisher unbeantwortet.
Eine "komplette" Wohnungs-Ausstattung kommt auf derartigem Weg aber nun auch nicht zusammen, weswegen das Thema Erst/Erstz-Ausstattung immer noch Relevanz hat. Aber ok, die Formulierung TEIL Erst/Ersatz Ausstattung trifft dann in meinem Fall dann zu.
Bitte kein Vollzitat
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Hallo Forums-Gemeinde,
Kurz zu mir:
Mann, Ende 40, geschieden (nach asiatischen und dt. Recht), nach ca 20 Jahren in Ost-Asien nun dauerhaft wieder in Deutschland. Aller Anfang ist schwer, und für mich bedeutet das vorerst die In-Anspruchnahme von Grundsicherung (Hartz4), was für mich völliges Neuland ist.
H4 Bewilligungsbescheid ist da, lebe momentan kostenlos bei Verwandten. Bezüglich Wohnungssuche habe ich etwas (1 Person Haushalt für mich alleine) in Aussicht, das Objekt liegt aber in einem beanachbarten, anderen Kreis (gleiches Bundesland) meiner jetzigen "Wohnung".
1)
Wer ist für die Bewilligung der Wohnung zuständig, das jetzige oder das neue (im anderen Landkreis) zuständige JobCenter ?
2)
Habe ich Anspruch auf eine Wohnungs-Erst oder -Ersatz-Ausstattung ?
(Mein gesamter Besitz ist komprimiert in einem Koffer mit mir von Asien nach D geflogen und ich verfüge über keinerlei Möbel bzw. weiteren Besitz in Asien)
3)
Sofern ich einen Anspruch habe, wird dieser pauschal vergütet oder wird jedes neue/gebrauchte Teil/Stück/Maschine einzelnd unterstützend angerechnet ?
4)
Wie verhält es sich mit Umzugskosten ?
Wir würden diesen wohl privat gestalten, ein Anhänger müsste aber angemietet werden ?
Wird ein Umzug (Entfernung weniger als 50) generell nur "unterstützt" wenn dieser von einer Firma mit offzieller Abrechnung gemacht wird, oder
kann man das (vom JobCenter unterstützt) auch privat organisieren ?
Vielen Dank für das Lesen hier, ich hoffe auf (mir helfende) Antworten !