Beiträge von Naverma

    Hi ihr lieben,:)

    wenn man von der Rentenversicherung befristet Teil-erwerbsgemindert begutachtet wurde,

    aber trotzdem die volle Rente bekommt (wegen "Arbeitsmarktsrente") ,

    und zusätzlich ALG2 Aufstocker ist, kann dann das Amt einem eine "Arbeitsgelegenheit" zuweisen (§16d SGB2).

    Die "Arbeitsgelegenheit" ist nur 15 Stunden die Woche und ist speziell für langezeit Arbeitslose ausgerichtet in einer Gärtnerei. Und ich würde das auch gerne ausprobieren, aber habe Angst vor eventuellen Nachteilen..

    Ist sowas überhaupt generell möglich ? :topicclosed

    Viele Grüße

    Naverma

    Guten Tag,

    Ich erhalte 868 Euro erwerbsminderungsrente (befristet) und dazu 135 Euro Aufstockung ALG2.

    Das Jobcenter hat plötzlich festgestellt das ich monatlich 28 Euro zu viel erhalten habe, rückwirkend für 9 Monate fordern die das jetzt zurück (und zahlen Zukünftig nur noch 107

    Bei der Prüfung kam raus das die tatsächlich vergessen haben die Rentenerhöhung Juli 2020 zu berücksichtigen (obwohl ich denen das Natürlich mitteilte im Rahmen der Änderungsmitteilung), jedoch habe ich bei meinem damaligen Verlängerungsbescheid nicht beachtet, dass die tatsächlich als Berechnungsgrundlage die ursprüngliche Rente vor Juli 2020 verwendet haben...

    Die haben mir nun einen Anhörungsbogen mitgeschickt und geschrieben, ich könne darauf reagieren innerhalb 3 Wochen (ob ich das anerkenne oder noch was dazu zu sagen hätte), ansonsten würden sie entweder 10% Aufrechnung machen oder 30% Aufrechnung machen (aber das nur wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe was ja absolut außer Frage steht oder ?) .

    Jetzt lese ich dass laut mit § 44 SGB II auch weniger bis keine Aufrechnung denkbar ist , wenn ich den Fehler nicht verursacht habe. Stimmt das ? :grumble

    Wie seht ihr diesen Fall ? Vielen Dank für eure Antworten. Gruss

    Naverma