Zu Deinen Zwischenfragen: Sie hat bereits im Leistungsbezug 2020, ab dem besagten letzten (6.) Monat die Altersgrenze von 65 + X erreicht und einen Rentenanspruch hat sie nicht - sie war immer selbstständig!
Den SGB XII zu beantragen ist trotz Corona-Pandemie defacto nicht erleichtert worden.
Er wurde zwar von meiner Partnerin gestellt, aber wieder zurückgezogen, da die Sache uns als uneindeutig und letztlich "zu gefährlich" erschien, denn wir haben ein kleines renovierungsbedürftiges Häuschen auf dem Lande, welches gleichsam unsere Alterssicherung darstellt und wo wir auch hinziehen müssen, wenn wir nicht mehr arbeiten können...