Dann schon mal vielen Dank für die Antwort. Jetzt noch rein interessenshalber eine andere Frage. Wegen den Folgen eines Verkehrsunfalls war ich auf Grundsicherung nach SGB12 angewiesen. Soweit ich weiß gilt dort doch auch das Zuflussprinzip. Damals wurde mir die Grundsicherung für den Monat August im Juli ausgezahlt. Als ich Ende August Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung bekam, meldete ich dies dem zuständigen Sozialamt. Allerdings wurde dieses Übergangsgeld nicht auf meiner Grundsicherung angerechnet. Meine Frage wäre jetzt einfach, warum dies so ist.
Beiträge von Rmpott
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Allerdings bekam ich das ALGII für März schon im Februar gut geschrieben und mir wurde zunächst zugesichert, dass ich für März noch ALGII bekommen würde. Deshalb frage ich auch.
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Liebe Forumsmitglieder,
am 28. Februar bin ich in eine andere Stadt gezogen, um am 1. März eine Stelle anzutreten. Ich habe meinem Jobcenter auch eine Kopie der Einstellungszusage zugeschickt. Zunächst teilte mir das bisher zuständige Jobcenter mit, dass ich für März noch Leistungen nach dem SGBII bekommen würde und danach der SGBII-Bezug enden würde. Dies war auch plausibel, da ich das Gehalt für März erst Ende März erhalte.
Allerdings teilte mir das bisherige Jobcenter zwei Wochen später mit, dass ich in eine andere Stadt gezogen wäre und deshalb die bereits für März 2021 erhaltenen Leistungen zurückzahlen müsste. Meine Fragen wären nun ist das überhaupt zulässig und jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende