Danke für die Antwort.
In dem Zitat steht ja aber eben, dass die Einnahmen zugüglich des Wohngeldes dann 80% des Regelbedarfs sein müssen.
80% von 446 = ~ 360€.
Habe bei einer Userin, die selbst seit Jahren Wohngeld Sachbearbeiterin ist gelesen, dass sich die 80% nicht auf die Gesamtsumme bei der Rechnung beziehen, sondern eben auf die 446€ Regelsatz.
Und in der ermittelten Summe ist das fiktive Wohngeld dann enthalten.
?
Bzw. Wie kommst du jetzt genau auf die 824€ ist da bei dir das wohngeld dann schon eingerechnet?
Danke dir.