Beiträge von KaiAlex

    Danke für die Antwort.

    In dem Zitat steht ja aber eben, dass die Einnahmen zugüglich des Wohngeldes dann 80% des Regelbedarfs sein müssen.

    80% von 446 = ~ 360€.

    Habe bei einer Userin, die selbst seit Jahren Wohngeld Sachbearbeiterin ist gelesen, dass sich die 80% nicht auf die Gesamtsumme bei der Rechnung beziehen, sondern eben auf die 446€ Regelsatz.

    Und in der ermittelten Summe ist das fiktive Wohngeld dann enthalten.

    ?


    Bzw. Wie kommst du jetzt genau auf die 824€ ist da bei dir das wohngeld dann schon eingerechnet?

    Danke dir.

    Hallo miteinander, ich versuche seit geraumer Zeit eher Erfolglos Klarheit darin zu bekommen ob ich das Mindesteinkommen erreiche und bin nun auf euer Forum gestoßen.

    Ich bin 30 und bekomme deshalb kein Bafög mehr.

    Ich ziehe im September um in ein Gebiet mit Mietsufe IV und fange eine Fachschule an.

    Ich spare seit längerem Geld bei meinen Eltern um die Ausbildung zu finanzieren.

    Das lasse ich mir dann Monatlich auszahlen um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Meine Rechnung lautet nun wie folgt:

    Miete 400€ + 380€ Lebensunterhalt +75€ Schulgeld + 110€ KK&PV = 965€, darin enthalten ~ 250 - 300€ Wohngeld.

    Also brauche ich ein Mindesteinkommen von ~665€ um Wohngeld zu bekommen.

    Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank schonmal.

    Ich bin schon etwas verzweifelt, weil so viel Fehlinformation im Netz unterwegs ist.

    Lg