Beiträge von hartiv

    Wieso hätte ich den Antrag so stellen müssen? Die Rechtslage ist mir dann offensichtlich nicht bewusst. Nach meinem Verständnis gilt die Ortsanwesenheitspflicht für Hartz IV Empfänger, das war ich zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht, sondern bin es erst rückwirkend geworden.

    Ich habe jetzt LSG Hessen vom 29. März 2017 Az. L 6 AS 334/16 - Auslandsaufenthalt im Monat der Antragstellung Rechtsprechung gefunden (Hessisches LSG vom 29.03.2017 - L 6 AS 334/16 im Volltext). Das spricht wohl eher für meine Sichtweise.

    Ich habe den Antrag gestellt, aber zwei Wochen später. In der Zwischenzeit war ich ortsabwesend. Dem Antrag wurde auch stattgegeben, rückwirkend für den kompletten Monat, die Ortsabwesenheit also eingeschlossen. Erst jetzt - Monate später - soll ich die Leistungen für die Ortsabwesenheit zurückzahlen.

    Also, zur Veranschaulichung. Sagen wir ich war ortsabwesend von 10.5 bis 20.5. Dann war ich das erste Mal am 8.5 beim JC, also vorher, und habe dort den Antrag stellen wollen, während des Gesprächs aber festgestellt, dass ich dann nicht nach Hause kann. Stattdessen habe ich ihn also dann am 30.5 gestellt, aber rückwirkend für den gesamten Mai. Jetzt, 10 Monate später, soll ich die Leistungen zurückzahlen, die ich für den Zeitraum vom 10.5 bis zum 20.5 erhalten habe.

    Hallo.

    Das JC hat "gemerkt", dass ich ortsabwesend war bevor ich meinen Erstantrag rückwirkend für den ganzen Monat gestellt habe - ich war für ein paar Tage nach Hause gereist. Ich wollte den Antrag zunächst zwei Wochen vor meiner Heimreise stellen, aber im Gespräch erklärte mir die Mitarbeiterin, dass ich die ersten drei Monate nach Antragstellung den Ort nicht verlassen darf. Daraufhin habe ich dann den Antrag nicht gestellt (mit dem Wissen der Mitarbeiterin, die mir zu verstehen gegeben hat, dass ich dem Jobcenter vor Leistungsbewilligung ja keine Rechenschaft schuldig bin) und habe das dann zwei Wochen später nachgeholt. Das kreidet mir das JC jetzt an. Nach meinem Verständnis unterliege ich keiner Ortsanwesenheitspflicht, solange ich noch keinen Antrag gestellt habe. Wie sind da meine Rechte?

    Dazu noch eine grundsätzliche Frage: Darf Leistungskürzung bzw. -rückzahlung sich auch auf Miete beziehen? Denn die Miete, die ich zahle, ist ja fix, ob ich jetzt ortsabwesend bin oder nicht. Dass der Regelbedarf in bestimmten Fällen verringert wird, kann ich ja verstehen, aber bei der Miete macht das weniger Sinn, die muss ich ja in jedem Fall zahlen.

    Hoffentlich liege ich da nicht allzu falsch. :)