Hallo,
ich habe letztes Jahr für 6 Monate ALGII mit erleichtertem Zugang genutzt.
Ich war davor, danach und währenddessen freiwillig gesetzlich verpflichtet. Also Selbstzahler. Im Bezugszeitraum von 6 Monaten wurden weiter ganz normal die Beiträge von meinem Konto abgebucht. Ein Vermerk, dass ich über das JC versichert bin war auf dem 2020er Bescheid nicht.
Seit Februar beziehe ich wieder ALGII, auch in den letzten drei Monaten wurden mir die Beiträge von der KV weiter abgebucht. Die Bearbeitung meines Antrags zog sich über zwei Monate hin (angeblich war mein Antrag nicht unterschrieben, was er natürlich war und ich per Scan auch beweisen könnte... aber gut, man ist ja froh, wenn man Geld bekommt).
Anfang April hat mich das JC dann doch noch nachträglich für die 6 Monate in 2020 bei meiner KV angemeldet. Dies wurde mir von der KV und dem JC so mitgeteilt.
Im Bescheid von 2021 ist eine Versicherung über das JC vermerkt.
Mir stehen nun von Seite der KV Rückzahlungen für die 6 Monate in 2020 und 3 Monate in 2021 zu.
Um mir Ärger mit dem JC zu sparen, habe ich die Rückzahlung telefonisch angekündigt und von dort mündlich die Aussage, dass dies nur dann nicht als Einkommen angerechnet wird, wenn ich einerseits einen entsprechenden Nachweis (Kontoauszug der Beitragszahlungen o.Ä.) der KV einreiche, eine schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt abgebe und Kontoauszüge für den 6 monatigen Zeitraum in 2020, um nachzuweisen, dass ich die Beiträge auch wirklich selbst bezahlt habe.
Nun habe ich in dem Zeitraum 2020 (der Antrag war da noch nicht beschieden) eine Kamera verkauft, um mir eine neuere zu finanzieren. Dies ist auch passiert, Rechnungen sind vorhanden. Stichwort Vermögens- bzw. Sachwandlung? Der Erlös des Verkaufes floss ja umgehend in eine Anschaffung.
Zu diesem Zeitfenster stand nämlich noch ein Wiedereinstieg in meine Selbständigkeit an.
Nun zwei Fragen:
1. Kann das Amt wirklich für die 6 Monate einfach so Kontoauszüge zu diesem Zweck verlangen? Prinzipiell habe ich kein Problem damit, dem Amt diese Nachweise zu liefern. Jedoch ergeben sich daraus gleich die nächsten Schwierigkeiten (Kameraverkauf)
2. Sollte ein entsprechender Nachweis der KV (Rückzahlung aufgrund von XY im Zeitraum X) dem Jobcenter nicht reichen? Immerhin wissen die doch selbst, dass sie mich erst nach EINEM Jahr bei der KV gemeldet haben.
Ich habe zwar eine gute Rechtsschutzversicherung, möchte aber nicht gleich ständig zum Anwalt rennen, wenn das schon so los geht.
Da ginge ich lieber Regale einräumen.....wenn man so einen Job als "Überqualifizierter" überhaupt bekommen würde....
Vielen Dank schon mal im Voraus, falls sich jemand findet, der mir eine Antwort geben kann.