Beiträge von DocMo

    Hallo Zusammen,

    ein etwas obskurer Fall, bei dem ich mir mal Expertenmeinung wünsche:

    ein Bekannter von mir, nebenbei mit psychischen Problemen, bezieht seit ca. 4 Jahren Alg 2.

    Kürzlich hat er von seinem Energieversorger eine Nachzahlungsaufforderung für Strom & Gas in Höhe von ca. 600 Euro bekommen, da die tatsächlichen Zählerstande nicht mit den bisher geschätzten übereinstimmen. Es wurden in letzten Jahren nur Kostenberechnungen auf Grundlage diese geschätzten Zählerstände erstellt.

    Die Krux dabei ist, dass auch seine Alg 2 Bescheide auf Grundlage dieser falschen Kostenberechnungen erfolgten.

    Die Frage ist nun:

    kann mein Bekannter Kosten der Nachforderungen sich noch nachträglich als erhöhten Bedarf anrechnen lassen? Wenn ja, wie würde das berechnet?

    Weiter stellt sich die Frage, wie er jetzt die Kosten der Nachforderung (gesamt oder dann anteilig) erbringen kann? Möglichweise könnte man sich da mit dem Energieversorger auf eine Ratenzahlung verständigen. Da mein Bekannter aber keine Ersparnisse hat, müsste er dies aus den laufenden Alg 2-Zahlungen erbringen, was de facto an der Existenzgrenze nicht möglich wäre. Könnte er da Unterstützung vom Jobcenter erwarten? Wie sähe diese dann aus?

    Vielen Dank im voraus für hilfreiche Hinweise und Erläuterungen..