Das System ist doch absurd.
Ich war verheiratet, mit zwei Kindern, 5 und 8 Jahre.
Nach der Trennung bin ich für zwei Jahre bei der Familie untergekommen, habe nun eine 3-Zimmer-Wohnung gefunden.
Ich habe meine Kinder mindestens 10 Tage im Monat. Muss vollen Unterhalt in Höhe von 625,00 Euro monatlich zahlen. Habe dies von vorn herein anstandslos gemacht.
Und nun, weil kein Titel gegen mich erwirkt wurde, wird mir das zum Nachteil gehalten?
Meine Bedarfsrechnung:
Einkommen = 2.012,00 Netto, abzüglich 330,00 Euro Freibetrag und 625,00 Euro Unterhalt = zu berücksichtigendes Einkommen von 1.057,00 Euro.
Regelbedarf = 446,00 Euro
Bedarf Kinder für 10 Tage = 197,33 Euro
KdU = 585,00 Euro (hier für 1 Erw. mit 2 Kindern angemessen)
HK = 70,00 Euro
Bleibt ein Restanspruch von 241,33 Euro.
Ich muss für meine Kinder alles selbst anschaffen, die Kindsmutter bezieht selbst ALG II und stellt keine Bekleidung oder dergleichen zur Verfügung.
Ich habe nun also die Wahl, unterm Existenzminimum zu leben, oder meine Kinder weniger zu haben, nur weil ich gleich den vom Jobcenter für meine Kinder geforderten Unterhalt gezahlt habe?
Ich habe mir die Umgangszeiten sogar vor Gericht erkämpfen müssen, und nun sowas.
Würde ich morgen kündigen, wäre es wohl einfacher.