Beiträge von Mannheim78

    Hallo zusammen!


    Dies ist mein erster Beitrag bzw. Frage - ich bin auch nach umfangreichem Suchen keine Antworten gefunden auf die Fragen, die ich aktuell habe:


    Folgende Situation trifft auf mich zu:


    - Selbständig / Freiberufler seit 2013

    - Bedingt durch die Corona-Krise dann Bezug von Grundsicherung seit April 2020

    - Aktueller Bewilligungszeitraumläuft bis 30.Sept 2021

    - Einnahme seit Bezug (bislang) jeden Monat komplett 0,00 Euro

    - Mit dem JC ist vereinbart, dass ich weiterhin aktiv bleibe meine Selbständigkeit aufzunehmen

    - Nun „droht“ ein Auftrag (mitten im Bewilligungszeitraum)

    - Ab Dienstag, dem 1. Juni 2021 würde ich für einen neuen Kunden als Dienstleister tätig werden.

    - Meine Rechnung für den Monat Juni 2021 stelle ich üblicherweise erst im Juli 2021. Danach hat der Kunde 30 Tage Zahlungsziel und zahlt somit erst etwa „Mitte August 2021“


    Meine Fragen:


    1) Zu wann muss ich mich „abmelden“ vom Leistungsbezug???

    a. zum Ende 31. Mai 2021 (weil ich am 01.Juni wieder „arbeite“ als Freiberufler)

    b. zum Ende Juni 2021 (weil gleich Anfang Juli eine Rechnung gestellt wird)

    c. zum Ende Juli 2021 (weil ich ja im August Zahlungseingänge erwarte)


    2) Wie sieht es mit der finaler EKS aus? / Berücksichtigung der Einnahmen Bewilligungszeitraum bis Ende 09/2021?


    Ich erwarte recht gute Einnahmen für die beiden Monate August und September 2021. Werden diese dann auf den kompletten Bewilligungszeitraum (also die sechs Monate April-Sept 2021) umgelegt? Oder nur auf jene Monate, wo ich Leistungen bezogen habe? Oder werden die Einnahmen aus August & September gar nicht berücksichtigt, wenn ich mich „rechtzeitig“ abgemeldet habe (also ich vermutete dann mal zum Ende Juli ????)


    Ich freue mich auf Eure Hilfe. Besten Dank.