Beiträge von ElkoHH

    Der Kaltwasserzähler hat mit der Heizkostenverteilung nichts zu tun.

    Für Warmwasser wäre ein Zähler zusätzlich am Wasser-Zulauf zur Ölzentralheizung (das Wasser, was erwärmt wird) erforderlich, zusätzlich Wohnungswasserzähler (kalt und warm).

    Für die Heizkörper gibt es Wärmezähler die den Verbrauch erfassen. Jährlich wird dann eine Abrechnung gemacht und die Kosten der Heizung auf die Wohnungen verteilt. Dieser "Spass" ist nicht ganz billig.

    Die Kosten der Wassererwärmung würde ich so ermitteln: Im Sommerhalbjahr, wenn die Wohnungen nicht beheizt werden den Heizölverbrauch, der ja dann nur zur Warmwassererzeugung verbraucht wird, ermitteln und auf dieser Grundlage errechnen wieviel Heizöl man braucht um 1 m³ Wasser zu erwärmen.

    Natürlich ginge so etwas in der Familie vielleicht einfacher, aber da Du in Leistungsbezug bist muss alles so gemacht werden, wie man es bei einer Vermietung an Fremde machen würde.

    Der Stromverbrauch unserer Gasheizung in einem Zweifamilienhaus beträgt unter 200 kWh.

    Der Verbrauch entsteht durch:

    Strom für Brennerzündungen, Heizungssteuerung mit 3 Temperaturfühlern und 3 Umwälzpumpen, wobei eine Pumpe eher selten in Betrieb ist.

    Dein Verbrauch ist mit Sicherheit wesentlich geringer, 21 € halte ich nicht für unrealistisch.

    Zitat von Auszug aus dem Testament

    Einen Anspruch auf die Auskehrung des Nachlasses sowie Nachlassgegenständen und -früchten hat meine Tochter W. nicht. Die Entscheidung liegt allein bei der Testamentsvollstreckerin.

    ...............

    Die Testamentsvollstreckerin soll dafür sorgen, daß W. Erbteil so angelegt wird, daß W. einen ihren bescheidenen Bedürfnissen entsprechendes, für sie befriedigendes Leben führen kann.

    Ihre Hobbys, wie die Anfertigung von Handarbeiten, die Haltung ihrer Wellensittiche und vielleicht der Kontakt zu Pferden sollten ihr weiterhin möglich sein.

    Wie ich die es deute: Die allgemeinen Kostens des Lebens werden durch die Grundsicherung abgedeckt, von dem Erbe wird der "kleine" Luxus bezahlt, sie hat sich jetzt einen Hund angeschafft, Ich weiß, Hundehaltung ist kein billiges Hobby, Tierärzte können teuer sein.

    Zur Beurteilung ist es wahrscheinlich hilfreich mehr über die Erbschaft zu wissen, ich füge mal meinen Fahrplan zur Verwendung des Erbes an.

    150€ monatlich ist der Brutto-Betrag, abzuziehen sind die Verwahrentgelte der Bank, Kontoführungsgebühren und eventuell ein kleines Entgeld für mich, es verbleiben Netto ca. 100€

    Ich plane es so: ich bestelle im Monat für 60€ Produkte nach Wahl meiner Schwester bei Fressnapf, 40€ werden angespart für größere unvorhersehbare Ausgaben, von den von der gesetzlichen Betreuerin gewünschten 200€/Monat bin ich weit entfernt. Nach dem Testament treffe ich die Entscheidung, ich denke nicht, das sie willkürlich und unbegründet ist.

    Danach kann man als Testamentsvollstrecker unter gewissen Voraussetzungen doch Geld überweisen.

    Grace, danke für Deine Links, ich kannte die Broschüren bereits, allerdings in einer viel älteren Ausgabe, es hat sich im Laufe der Zeit offenbar etwas geändert.

    Ich erhielt gerade eine Mail des gesetzlichen Betreuers (Rechtsanwältin).

    Zitat

    Ich möchte Sie daher höflich bitten, nun vom Treuhandkonto rückwirkend ab Juli 2021 monatlich € 200,00 auf das Girokonto Ihrer Schwester zu überweisen, damit diese das gleiche Geld für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung hat wie vor dem Renteneintritt.

    Offensichtlich ist ihr nicht bekannt, das eine derartige Vorgehensweise den Anspruch auf Grundsicherung mindern könnte.

    Wird noch lustig werden, Testamentsvollstrecker ist kein Traumjob. :(

    Das Erbe an sich wird nicht als Einkommen angerechnet, es wurde ein "Behinderten-Testament" gemacht, das auch so vom Sozialamt anerkannt wurde.

    Wie ich das Erbe meiner Schwester für sie verwende, dazu habe ich Anregungen, wie die erwähnten Hobbys, ich habe aus der Erbschaft bereits einen neuen Schlafzimmerschrank bezahlt (an der Kasse des Möbelhändlers), was auch im Sinne unseres Vaters wäre.

    Nun ist meine Schwester Rentnerin geworden und ihr Einkommen aus der Arbeit in der Behindertenwerkstatt fällt weg, dieser Einkommensverlust kann dauerhaft durch die Erbschaft abgemildert werden. Um die Auflagen im Testament zu erfüllen, muß ein Weg genutzt werden, der eine Anrechnung ausschließt, sonst wäre es ja letztlich keine Zuwendung an meine Schwester.

    Aus anderen Anfragen habe ich entnommen das nur Sachzuwendungen anrechnungsfrei sind, das ist in unserem Fall auch machbar.

    Mich interessiert der Weg den .durch das Gericht eingesetzte Testamentsvollstrecker nutzen, sie bekommen keine Zeit vergütet, die beispielsweise für den Kauf des Schrankes vor Ort erforderlich ist. Es kann eigentlich nur über den Weg einer Überweisung eines Geldbetrages an die pädagogische Betreuung gehen, die dann sozusagen als Erfüllungsgehilfe des Testamentsvollstreckes tätig wird.

    Ob das so ist, oder ob es noch einen anderen Weg gibt, das würde mich interessieren.

    Vielleicht ist die Frage aber auch zu speziell.

    Warum vermeiden?

    Ich bin Testamentsvollstrecker über das Erbe meiner behinderten Schwester, der Wunsch unseres Vaters ist, das ihr dauerhaft durch Zuwendungen aus der Erbschaft beispielsweise Hobbys mitfinanziert werden.

    Ich habe mich schon informiert, mein Wissensstand ist so:

    1) Ich darf für meine Schwester Sachen bezahlen, wenn wir gemeinsam einkaufen gehen oder ich ihr etwas im Internet bestelle.

    2) Ich kann ihr anrechnungsfrei kein Geld überweisen, auch nicht mit einem vorgegebenen Verwendungszweck.

    Bei der Weiterbewilligung der Grundsicherung müssen Kontoauszüge vorgelegt werden. Meine Schwester hat ein eigenes Bankkonto für ihre Lebensführung, ein weiteres Konto führt der gesetzliche Betreuer für sie. Zur Überprüfung der Bedürftigkeit werden sicherlich Kontoauszüge von beiden Konten verlangt, deshalb wäre eine Überweisung auf das vom Betreuer geführte Konto auch nicht möglich.

    Also nur gemeinsames Einkaufen oder im Internet bestellen, weil dann kein Geld fließt und eine Sachzuwendung stattfindet?

    Wenn keine Überweisungen anrechnungsfrei möglich sind, welchen Weg nutzen dann durch das Gericht eingesetzte Testamentsvollstrecker, sie müssen ja den Zeitaufwand möglichst klein halten, denn die Vergütung nach Kapitalhöhe oder Kapitalerträgen ist für einen Rechtsanwalt sehr gering. Vielleicht überweisen sie bei Bedarf Geld an die Organisation, die die Betreuung in der allgemeinen Lebensführung durchführt, dann wäre kein Konto des Grundsicherungsempfängers beteiligt? Weiß jemand wie das gehandhabt wird?

    Dennoch können die Versicherungsbeiträge Beamte im Alter erheblich belasten. Insbesondere Beamte der niedrigeren Vergütungsgruppen mit geringer Pension leiden unter den steigenden Beiträgen. Für einige ist die Belastung sogar so stark, dass sie in den Standardtarif für Rentner wechseln, der etwa die Leistungen der gesetz­lichen Krankenversicherung bietet.

    Hamburger Modell für Beamte in Gesetzlicher Krankenversicherung

    In Hamburg haben sich von den neu eingestellten Beamten bislang 15 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen, mit 50% Zuschuß zum Beitrag.

    Die GKV ist also für einige Beamte eine Alternative, man muß es individuell prüfen, das war meine Anregung. Offensichtlich besteht diese Wahlmöglichkeit aber nicht in allen Bundesländern.

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    nutzen

    Selbst wenn ich Glück mit einer Privaten Krankenkasse habe die dann "nur" 130€ kostet, lande ich im besten fall wieder bei den 750€ die derzeit das ALG2 beträgt.

    Die Wahl der Krankenkasse wäre für Dich eine sehr langfristige Entscheidung, die sorgfältig und langfristig abgewogen werden sollte.

    Lies mal hier: Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

    Im Alter steigen die Beiträge ganz erheblich, eine Rückkehr in die GKV ist fast unmöglich, eine kostenfreie Mitgliedschaft von Familienmitgliedern gibt es bei der PKV auch nicht.

    Unter meinen Bekannten gibt es einige, die jetzt für einen Krankenversicherungsschutz ähnlich wie in der GKV erheblich mehr zahlen als ich in der Krankenversicherung der Rentner (gesetzlich), die Leistungen sind aber gleich.

    Ich möchte das Posting von Grace um einen Aspekt ergänzen.

    Vorab: ich habe eine behinderte Schwester, deren Behinderung und Fähigkeiten wohl in etwa mit denen Deines Sohnes vergleichbar sind. Sie erhält professionelle pädagogische Einzelbetreuung im eigenen Wohnraum.

    Eine Betreuerin, mit der ich ein sehr gutes Verhältnis hatte und sie mich als Mensch einschätzen konnte, erzählte mir irgendwann, das meine Schwester offensichtlich den Betreuern andere Dinge erzählt als mir und so durch ihre Lügen den einen gegen den anderen ausspielt, dieses Verhalten sei für Behinderte nicht ungewöhnlich.

    Ich unterstelle Deinem Sohn nichts, nur sollte dieser Gesichtspunkt vielleicht auch in Erwägung gezogen werden.

    Ich kann mir gut vorstellen was für eine teilweise belastende Tätigkeit Pflege sein kann, dies haben auch schon Gerichte anerkannt und dem Pflegenden einen Ausgleichsanspruch aus dem Erbe zuerkannt.

    Lies beispielsweise mal: Ausgleichsanspruch des pflegenden Erben

    Mit dem Suchbegriff "pflege ausgleich erbe" findest Du einige Informationen. Ich hoffe dieser Gedankenansatz bringt Euch weiter, Deiner Schwester wäre es zu wünschen und zu gönnen,

    Natürlich mußt Du Dein Erbe angeben, wenn Du etwas erbst, keine Frage.

    Hat es jemand geschafft einen privaten Vermieter zu überzeugen?

    Hallo verena,

    vielleicht hilft es Dir, einige Gründe zu kennen, die bei privaten Vermietern zu einer eher ablehnenden Haltung führen.

    Die Mietzahlung durch das Amt ist keinesfalls sicher, die Überweisung an den Vermieter kann durch den Hartz 4 Bezieher jederzeit widerrufen werden.

    Der Vermieter hat keinen Zahlungseingang (Miete, Nebenkosten), muss jedoch die Nebenkosten wie Heizung, verauslagen. Eine spätere Pfändung ist bei einem Hartz 4 Bezieher wahrscheinlich aussichtslos weil kein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenzen vorhanden ist.

    Eine eventuell fehlende Haftpflicht- und Hausratversicheung könnte abgeschlossen werden, das ist ein kleines Problem.

    Ein Freund von uns erlebte folgendes: erst nette Person, Zahlung der Miete durch das Amt. Irgendwann blieb die Zahlung aus, Kündigung des Mietverhältnisses mit einigen Problemen, und dann der finanzielle Aufwand, um die Wohnung wieder vermietbar zu machen, so etwas passiert ihm nicht noch mal,

    Wir selbst hatten einen ehemaligen Hartz 4 Bezieher als Mieter, er regelte die Zimmertemperatur mit dem Öffnen des Fensters. Das ist in einem Zweifamilienhaus mit der Verteilung der Heizkosten nach Wohnfläche rücksichtslos (Steigerung des Ernergiebedarfs für das Haus um 25%), Das Mietverhälnis wurde durch uns beendet.Die Miete unserer Wohnung entsprach fast dem Satz, den das Amt anerkennen würde, wir legen eben Wert auf gute Nachbarschaft, und dazu passt so ein rücksichtsloses Heizverhalten nicht.

    Vielleicht kannst Du auf eventuell ähnliche Ansichten besser eingehen, wenn Du sie kennst, es wäre Dir zu wünschen.

    Noch als Tipp; je nach dem welchen Beruf Du hast, vielleicht kannst Du glaubhaft machen, dass der Hartz 4 Bezug eher vorübergehend ist weil Du nach "Corona" wieder eine Beschäftigung ausüben wirst und dann die Miete aus eigenen Einkünften aufbringen kannst.

    Viel Erfolg bei der Wohnungssuche wünscht Dir Heike. :)