Beiträge von Momo2020

    Hallo zusammen, ich habe im März Kinderzuschlag beantragt und diesen im November, jedoch lediglich bis Oktober bewilligt bekommen. Ich stellte sogleich einen Folgeantrag und reichte alle Unterlagen ein. Nun hat das Jobcenter mir bereits für Dezember die 333 Euro abgezogen mit der Begründung ich würde diesen ja bekommen. Bisher habe ich weder einen Bescheid der Finanzkasse, noch ist dieser dort erstellt (ich rief gestern da an) Ein Widerspruch beim Jobcenter wurde abgelehnt und ich auf Klage verwiesen. Meine Frage, ist es rechtens Beträge einzubehalten, die mir nicht zur Verfügung stehen und wie gesagt, noch nicht mal schriftlich bewilligt wurden?

    Vor Weihnachten und allgemeine Preise, ich muß nicht erklären, das ich in Bedrängnis bin.

    Danke für eure Zeit und Antworten

    Hallo alle zusammen.

    Ich habe mal wieder ein Problem mit dem JC.

    Letztes Jahr beantragte ich erstmals nach Mitteilung des Jobcenters (welch ein Wunder), die Kosten des umgangsrecht mit meinem 16,5 jährigen Sohn.

    Ich bin der "Entfernung schaffende Elternteil" und bin eigentlich somit sogar verpflichtet auch dem Vater den halben Weg abzunehmen um seine bei mir lebende minderjährige Tochter zu ermöglichen.

    Allerdings geht es vorerst mal um die Kosten für meinen Sohn.
    Ich holte ihn also immer ab und fuhr ihn meist nach ca. 14 Tagen wieder zurück und bekam bis Dezember das Geld auch erstattet. Ich beantragte stets nur Fahrtkosten. Keine Unterkunftskosten.

    Nun wird dies mit Verweis auf das Alter meines Sohnes abgelehnt, er könne mit dem Zug zu mir kommen, und die Fahrkarte dafür selbst bezahlen da er Kindergeld und Unterhalt von mir bekommt,

    im Rahmen "Zuwendung Dritter"


    Nun war es allerdings so, daß ich für eine Woche über Ostern mit dem Rest meiner Kinder zu Hause blieb.

    Das Jobcenter lehnt inklusive dem Widerspruch die Übernahme ab.

    Ist dies eurer Meinung nach rechtens?

    Wer kann mir/uns vorschreiben,ob mein Sohn mich besucht oder ich dahin fahre??

    In Bezug auf mein Argument das ich auch dem Vater gegenüber verpflichtet bin, besuche seiner Tochter zu gewährleisten, heißt es im Gegenzug, er müsse dies als Umgangsberechtigter selbst finanzieren, somit widerspricht sich der Bescheid m. E. in sich selbst,denn mir wird dies im Falle des Sohnes nicht zugestanden.

    Ein Gespräch mit der Teamleiterin fand bereits statt und war erfolglos.
    Ich möchte noch aufführen, daß diese Fahrten alle paar Monate, meist in den Ferien stattfinden und sich somit in meinen Augen durchaus in Grenzen halten.


    Auch hat mein Umzug dazu beigetragen, daß ich den Aufstockungsbetrag sehr reduzieren konnte, da ich bereits ca .ein halbes Jahr nach Umzug eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen konnte anstatt jahrelang lediglich nur Minijob.

    Danke im Vorfeld für Antworten.

    Guten Tag, ich habe folgende Frage.

    Ich beziehe Alg 2 und habe einen Minijob bei dem ich 300 Euro behalten darf. Ich habe 3 Kinder.

    Mein Auto ist alt und kommt nicht mehr über den TÜV. Ich habe mir ein Auto ausgesucht welches 12000 Euro kostet. 7000 Euro kann ich anzahlen, die restliche Summe wird finanziert.

    Kann man mir daraus einen Strick drehen?

    Ich benötige ein zuverlässiges Auto, da ich den Umgang zum Vater der Kinder gewährleisten muß, da ich mit meinen Kindern 530 km entfernt wohne und der Vater dem Umzug nur unter dieser Voraussetzung zustimmte.