Beiträge von Volker59

    Moin !

    Ich bin 63 Jahre alt und soll ab dem 30-03-2023 für 6 Monate zu einer "Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einen Träger" antreten.

    Der zeitliche Umfang wird mit : "Teilzeit , nach Vereinbarung" angegeben.

    Die Bezeichnung der Maßnahme ist : MAT06: §45-Maßnahmekobination (123/7901/2022)

    Diese wurde mir letzte Woche Freitag von meinen Sachbearbeiter aufs Auge gedrückt.

    Ich war so perplex, das ich vor Ort nix dazu erwidert hatte.

    Nun habe ich ja ein Widerspruchsrecht, welches ich innerhalb eines Monats in Anspruch nehmen kann.

    Gibt es dafür eine (erfolgsversprechende) Formulierung, oder Mustervorlagen eines erfolgreichen Widerspruches ?

    Hat es überhaupt Sinn, dagegen zu widersprechen, oder sind die Erfolgsaussichten gleich Null ?

    CU

    Volker

    Moin !

    Leider bekomme ich in kürze wieder Hartz IV.

    Dazu hätte ich u.a. eine Frage : Ich kann mich erinnern, das es vor längerer Zeit mal eine 3 monatige Angleichung gab.

    D.h. das ein sofortiges drastischen absinken der monatlichen Hilfe abgefangen wurde.

    Beispiel : Zwischen Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) liegen 400 Euro Unterschied. Dann wurden seinerzeit für 3 Monate gestaffelt (erster Monat 300,- Euro , im zweiten Monat 200,- Euro und im dritten Monat 100,- Euro) zusätzlich von der ARGE bezahlt, um den harten Leistungsunterschied etwas ab zu federn.

    Ich weiß jetzt nicht, wie sich das ganze nannte, weiß aber noch einigermaßen sicher, das ich das extra beantragen mußte.

    Kennt das noch jemand und kann mir da weiter helfen, bzw. gibt es das noch ?

    CU

    Volker