Als erstes einmal Hallo in die Runde, ich heiße Dirk und bin neu hier im Forum. Ich würde gerne wissen in wieweit mir eine Erbschaft angerechnet wird. Anfang des Jahres 2021 habe ich eine Erbschaft in Höhe von ca. 15.000€ erhalten, zu diesem Zeitpunkt war ich noch im Krankengeld Bezug. Im Mai 21 lief mein Krankengeld Bezug aus, und seit dem bekomme ich ALG 1. Nun möchte ich aufstockende Leistung beim Jobcenter beantragen. In der Anlage EK ist der Punkt regelmäßiges und einmaliges Einkommen ( u.a. Erbschaft ) anzukreuzen. Dies habe ich getan. In wieweit wird mir dies angerechnet? Von dem Geld ist mittlerweile fast nichts mehr vorhanden.
Gruß Dirk E.