Vielen Dank für die Rückmeldung !!!
Beiträge von chow369
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Hallo,
wir haben mit dem Jobcenter nach bestandenen Abitur meiner Tochter ( bin alleinerziehend ) folgendes Problem.
Ich lebe mit meiner Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft. Da ich die Regelsaltersgrenze ( Rente ) ab 01.08.2021
erreicht habe falle ich aus den Hartz 4 Bezug raus. Meine Rente wird geringfügig über Grundsicherung aufgestockt.
Das Jobcenter teilte mir nun mit, dass auch meine Tochter ( mittlerweile volljährig ) aus den Bezug rausfallen würde.
Das Kindergeld wird ebenfalls nicht mehr ausgezahlt.
Meine Tochter hat sich über das Onlineportal arbeitssuchend gemeldet und sich für das Wintersemester 2022
beginnt am 04.10.2022 eingeschrieben. Bis zur Studienaufnahme möchte sie gerne für den Führerschein Geld an-
sparen.Nach der Trennung von meiner portug. Ehefrau die bis dahin ebenfalls in der Bedarfsgemeinschaft lebte und
jetzt in einer eigenen Wohnung werden weiterhin Hartz 4 Leistungen gezahlt obwohl seit sie in Deutschland ist nie
einer Arbeit ( war Hausfrau ) nachgegangen ist.
Meine Frage ist nun warum werden meiner Tochter keine weiteren Zahlungen bewilligt und auf welchen § bezieht sich
die Verweigerung. Bin sehr ratlos da alleine von meiner Rente die Miete und die Lebenshaltungskosten nicht bezahlbar
sind. Welche anderen Möglichkeiten gibt es noch?
Wir sind über jede Rückmeldung dankbar.