Dann geht es dir wohl nicht schlecht genug. Du regst dich über einmalig 50 Euro Einbehalt auf, aber monatlich xxx Euro für Heizkosten sind dir egal. Das verstehe, wer will.
Damit hätte sich wohl die sachliche Ebene meines Gesuchs erschöpft. Weiter werte ich das nicht auf und schließe das hiermit für mich ab.
Vielen Dank für TATSÄCHLICHE und qualifizierte Hilfe. Habe jetzt ein Rechtsanwaltsverzeichnis für Sozialrecht gefunden und werde dort meinen Fall vortragen - auch wenn ich das vermeiden wollte - da ich mir relativ sicher sicher bin das es im SGB II auch Gesetze gibt welche wenn sauber mit einer Strategie - mit der ich nicht vertraut bin - vorgetragen zu meinen Gunsten gereichen. Aber das muss dann ein Richter*in entscheiden, wenn es denn zu einer Verhandlung kommt.