Beiträge von Kicker80

    Ich bitte um Hilfe bei folgender Situation:

    Ich habe mich schriftlich mit einem formlosen Anschreiben samt Unterschrift beim Jobcenter abgemeldet.

    Nun erhielt ich zwei Schreiben vom Jobcenter:

    Im ersten stand, dass meine Leistungen zum 1. des folgenden Monats ganz aufgehoben werden. Grund: Meine eigene Abmeldung.

    Im zweiten Schreiben wird von mir nun eine schriftliche Mitteilung des Abmeldungsgrundes, sowie entsprechende Nachweise (Kopie Arbeitsvertrag, Kopie Gehaltsabrechnung und Zufluss des Einkommens) verlangt.

    Da ich Aufstocker bin, liegt der besagte Arbeitsvertrag samt Gehaltsabrechnung und Co. dem Jobcenter natürlich längst vor. Meine Frage:

    Bin ich verpflichtet einen Abmeldungsgrund schriftlich mitzuteilen? Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung oder kann ich auf meine eigene Abmeldung ohne weitere Angabe von Gründen verweisen?

    Ich freue mich über Antworten.

    Ich kann aus gesundheitlichen Gründen nur in Teilzeit arbeiten (ist vom Jobcenter akzeptiert). Nun habe ich nach längerer Arbeitslosigkeit eine neue Stelle in Aussicht.

    In dem Zusammenhang nun meine Frage:
    Ich möchte nicht, dass mein potentieller Arbeitgeber weiß, dass ich als Aufstocker noch Leistungen vom Jobcenter bekomme.

    Kontaktiert das Jobcenter denn generell den Arbeitgeber, wenn man aufstocken muss? Selbstverständlich reiche ich alle Unterlagen wie den Arbeitsvertrag, Eingang des Gehaltes auf dem Konto, etc.beim Jobcenter ein.

    Ich möchte einfach aus persönlichen Gründen nicht, dass mein Arbeitgeber weiß, dass ich als Aufstocker beim Jobcenter gemeldet bin.

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

    Hallo,

    mich interessiert die rechtliche Seite bei folgendem Vorgang:

    Ich bekam vor Wochen die Einladung zu einem Telefontermin im Bezug auf meine berufliche Situation des Jobcenters.

    Da ich krank geschrieben war, gab ich das auf dem entsprechenden Formular an und sagte den Termin damit ab (die Krankschreibung lag dem Jobcenter selbstverständlich vor).

    Ich bin inzwischen wieder gesund und bekam eine neue Einladung zu einem telefonischen Termin. Den werde ich natürlich auch wahrnehmen.

    Allerdings stand auf dem Schreiben folgender Satz, der mich irritiert hat:

    Da es sich um ein Telefongespräch handelt, sind Sie trotz evtl. Krankschreibung zur Teilnahme an diesem Gespräch verpflichtet!!!

    Nun meine Frage: Kann das Jobcenter bei einer vorliegenden Krankschreibung verlangen, dass man den Telefonischen Termin wahrnehmen muss? Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies rechtlich erlaubt sein kann.

    Über Antworten freue ich mich!