Beiträge von Fresenko

    Kurze Zwischenmeldung zur Bearbeitung meines Erstantrags: ich hatte am Dienstag ein Telefonat geführt mit einem Sachbearbeiter des für mich zuständigen JobCenters wegen des Bearbeitungsstands meines vereinfachten Antrags für Arbeitslosengeld II und erhielt zur Antwort, die Bearbeitung bis zur Entscheidungsreife könne sich noch Monate hinziehen.

    Aufgrund dieser Rückmeldung habe ich dann am Mittwoch persönlich am Sozialgericht einen Antrag auf Rechtsberatung eingereicht und diesen nach einem einstündigen Gespräch mit der Rechtspflegerin bewilligt bekommen.

    Die vom JobCenter zusätzlich geforderten Dokumente hatte ich zwischenzeitlich nachgereicht. Wenn mir dann in einem Telefonat eröffnet wird, ich müsste mich noch einige Monate lang gedulden, sehe ich mich berechtigt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Verantwortlich für Deine Situation bist erst einmal Du. Wenn Du 2 Monate mit der Miete im Rückstand bist, dann hättest Du Dich vor weit mehr als 2 Monaten darum kümmern müssen. Statt dessen hast Du Dutzende Tage unnötig vertrödelt.


    Nun ja, vertrödelt nicht unbedingt, ich habe halt versucht, an Jobs heranszukommen, hauptsächlich über diverse Anzeigenportale wie z. B. XXXXX

    Es war und ist mir unangenehm, bei einer Behörde um Unterstützung zu bitten, normalerweise habe ich es bisher immer geschafft, irgendeinen Job zu ergattern. Diesmal hat es über einen längeren Zeitraum nicht geklappt.

    Vermieter ist informiert über meinen Erstantrag beim JobCenter und zeigt Verständnis für meine Notlage.

    Ich möchte mich letztlich grundsätzlich erst einmal bedanken für alle weiteren Antworten auf meinen Beitrag. Ich bin angenehm überrascht über die äußerst umfangreichen, detaillierten und konstruktiven Stellungnahmen. Ich werde in den nächsten Tagen dazu noch einmal näher darauf eingehen.

    Viele Grüße in die Runde!

    Hallo! Ich habe vor einer Woche meinen vereinfachten ALG-II-Antrag für mich als Einzelperson digital auf dem dazu zuständigen JobCenter-Portal hochgeladen. Es ist dies das erste Mal, dass ich einen Antrag für ALG-II gestellt habe.

    Zu diesem vereinfachten und vollständig ausgefüllten Antrag habe ich meine Kontoauszüge der letzten vier Monate hochgeladen sowie einen Nachweis zu meiner Krankenversicherung, meinen Mietvertrag und meinen aktuellen Rentenbescheid.

    Nun soll ich aber weitere Anlagen einreichen wie Einkommensnachweise der letzten drei Monate und Dokumente zu meinem Beschäftigungsverhältnis und noch zig weitere Anlagen zu meinem Vermögen, zu meiner Arbeit und was weiß ich nicht noch alles.

    Ich bin bei dem vereinfachten ALG-II-Antrag davon ausgegangen, dass dieser zunächst reicht, um sofort Hilfe zu erhalten.

    Ich habe aktuell nicht mehr genügend Geld zum Kauf von Lebensmitteln, mit der Miete stehe ich seit zwei Monaten im Rückstand und ich erhalte keine Hilfe vom JobCenter.

    Warum heißt es vereinfachter Antrag, wenn ich dann trotzdem sofort danach zig weitere Nachweise einreichen muss, ohne die es keine Hilfe gibt? Die Bearbeitung kann sich ja Wochen hinziehen. Das JobCenter sagt, ich bekomme nur aufgrund der Einreichung meines vereinfachten Antrags plus meiner bisher eingereichten Dokumente keinerlei Leistungen.

    Ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten? Einen Ablehnungsbescheid habe ich nämlich bisher nicht vom JobCenter, nur die schriftliche Aufforderung, ich solle weitere Nachweise einreichen, da der vereinfachte Antrag nicht zum Bezug von Leistungen berechtigt.

    Ich brauche schnelle Hilfe in meiner Notlage. Was ist nun zu tun?