Beiträge von neuernutze
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Das heißt ich schlimmsten Fall wird der Betrag aus September auch der selbe für Juli und August sein?
Das bedeutet wiederrum das wir unsere Miete den Einkauf etc. pp alles aus dem Einkommen meiner Freundin begleichen müssen?
Und längst gekündigt bedeutet, das ich diesen Minijob gekündigt habe und nicht mehr antrete.
Bitte keine Vollzitate
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe da eine Frage bzgl. meins Erstantrags auf Hartz 4.
Folgende Situation:
Ich habe einen Bewillungsbescheid bekommen, indem steht das ich für die Monate Juli + August keine Leistungen bekommen werde da ein EInkommenszufluss besteht.
Mein Arbeitsverhältniss hat am 15.07.2021 geendet und ich habe unverzüglich einen Antrag auf ALG 1 u. ALG 2 gestellt da mir eine 12 Wöchige Sperre des ALG 1 droht.
Nun wollte das Jobcenter meine letzten 3 Abrechnungen und Kontoauszüge sehen.
Auf diesen ist ersichtlich das der letzte eingegangene Lohn meines AG ein Betrag iHv. 117,58.- war und das ganze am 29.07.2021. Davor die letzte Zahlung war iHv. 1724.- am 29.06.2021.
Nun steht aber in dem Bescheid vom Jobcenter das ich für den Monat Juli ein Erwerbseinkommen iHv. 1724.- gehabt haben soll.
Wie soll ich das nun verstehen? Wird mir für den Monat Juli das Einkommen vom Juni berechnet? Dürfen die das? Zählt der Lohn aus Juni nicht als Vermögen da ich meinen Antrag erst im Juli gestellt habe?
Zudem kommt das man mir ebenfalls für den Monat August, sprich vom 01.08.2021 bis zum 31.08.2021 ein Erwerbseinkommen iHv. 850.- berechnet hat, obwohl ich in diesem Monat Arbeitslos bin und keinerlei Einkommen habe, wie kommt diese Rechnung zustande?
Dann steht für die Berechnung des Monats September, sprich vom 01.09.2021 bis 31.09.2021 folgendes als Berechnung:
Gesamteinkommen, da ich mir meiner Freundin zusammen wohne, 900.-
Mein Bedarf
-Regelbedarf 401.-
Unterkuntskostenanteil 290.-
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Summe Bedarf 691.-
Sanktionen 120,30Summe angerechnete Einkünfte 0,00
-einzusetzender Anteil vom Gesamteinkommen (45,23%) 407,09.-
Zwsichensumme 163,21.-
für den Monat bekomme ich mit der Summe meiner Freundin (198,09.-) einen Betrag iHv. 361,70.-
Was ist denn mit meiner Miete und wo sind in der Berechnung meine 401.- Regelbedarf hin?
Ich verstehe generell die ganzen Berechnungen meines Antrages einfach 0. Am liebsten würde ich den gesamten Antrag hier hochladen um mir das ganze erklären zu lassen.
Dazu kommt ebenfalls eine Sanktion nach Paragraph 31 Abs.2 Nr.3 SGB 2.
Was hat das alles zu bedeuten? Ist das alles so rechtens?Ich sitze jetzt die Monate Juli, August und September ohne Einkommen
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Hi Leute,
ich zerbreche mir hier den Kopf und habe echt schlaflose Nächte und hoffe einfach mal das mir jemand helfen kann bei meinen Fragen.
Da ich jetzt aufgrund einer Sperre von ALG 1 einen Antrag auf ALG 2 stellen muss, stell sich mir die Frage was alles angerechnet wird und ob man sagen kann wie hoch die Auszahlung sein wird.
Folgende Lebensumstände sind gegeben:
Ich, zur Zeit arbeitssuchend (gekündigt zum 15.07.2021) wohne seit ca 3 Jahren mit meiner Freundin, die sich aktuell in einer Ausbildung befiindet, in einer gemeinsamen Wohnung.Einkommen meiner Freundin:
-Brutto 1303€ Netto 1034€
Mein Einkommen:
-Nebenjob 165€
Ausgaben
-Kaltmiete 380 € / Betriebskosten 140€ / Heizung 60€
Wir haben keine gemeinsamen Kinder bzw generell keine Kinder, alle kosten (Miete, Strom etc.) wird alles /2 geteilt.
Der ALG 2 Rechner spuckt mir ein Ergebnis iHv. 708€ aus.
Von folgendes im einzelnen aufgelistet ist:
Regelleistung 401€
Regelleistung des Partners 401€
Bedarf Nebenkosten Miete Nebenkosten Heizung 600€
Bedarf pro Monat 1402€
anrechenbare Einküfte 694€
Freibetrag 280€
ALG2 708€
Ich freue mich auf eure Nachrichten !