Richtig, dafür sind wir ja hier bzw. ich, um noch etwas zu lernen.
Das Thema hat sich auch schon geklärt. ALG2 wäre möglich, auch mit Vollzeitstudium, aufgrund Kinder (wird etwas komplizierter hierdurch, aber durch diese ist man dann berechtigt) und mit dem neuen Bürgergeld ist es nochmal einfacher für Studenten. Zumindest laut Jobcenter Erstberatungsabteilung.
Und ob der richtig ist. Kiz hat die Aufgabe, ALG2 Bezug zu vermeiden. Ihr hättet aber gar keinen Anspruch auf ALG2, daher gibt es nichts zu vermeiden:
Nein, deine Aussage ist nicht korrekt. Tut mir echt leid, falls du dich angegriffen fühlst / gefühlt hast, das war nicht meine Intention.
KIZ und Wohngeld ist schon rechtlich korrekt so. Sowohl Beratungsstellen, als auch die Bundesagentur für Arbeit, die Familienkasse, die Wohngeldstellen, zwei Anwälte von uns als auch das Sozialgericht haben dies bestätigt. Bei letzteren beiden ging es aber gar nicht um einen Fall dies einzuklagen. Dies war von vornherein klar und so bewilligt worden. Kinder erhalten keine BAföG Förderung, weshalb diese wiederum berechtigt sind.