Beiträge von Dita

    Richtig, dafür sind wir ja hier bzw. ich, um noch etwas zu lernen.

    Das Thema hat sich auch schon geklärt. ALG2 wäre möglich, auch mit Vollzeitstudium, aufgrund Kinder (wird etwas komplizierter hierdurch, aber durch diese ist man dann berechtigt) und mit dem neuen Bürgergeld ist es nochmal einfacher für Studenten. Zumindest laut Jobcenter Erstberatungsabteilung.


    Und ob der richtig ist. Kiz hat die Aufgabe, ALG2 Bezug zu vermeiden. Ihr hättet aber gar keinen Anspruch auf ALG2, daher gibt es nichts zu vermeiden:

    Nein, deine Aussage ist nicht korrekt. Tut mir echt leid, falls du dich angegriffen fühlst / gefühlt hast, das war nicht meine Intention.

    KIZ und Wohngeld ist schon rechtlich korrekt so. Sowohl Beratungsstellen, als auch die Bundesagentur für Arbeit, die Familienkasse, die Wohngeldstellen, zwei Anwälte von uns als auch das Sozialgericht haben dies bestätigt. Bei letzteren beiden ging es aber gar nicht um einen Fall dies einzuklagen. Dies war von vornherein klar und so bewilligt worden. Kinder erhalten keine BAföG Förderung, weshalb diese wiederum berechtigt sind.

    Danke dir für deine Antwort. Diese hilft schon sehr weiter!

    Der Hinweis mit Kiz ist jedoch nicht richtig von dir. Aber schön, dass selbst Erfahrene User noch etwas lernen können. Dies ist vollkommen korrekt und wird auch überall so aufgeführt.

    Aus welchem Grund sollte es deiner Meinung nach falsch sein? Vielleicht kann ich diesen Punkt dann noch aufklären.

    Kiz und Wohngeld sollen gemeinsam ALG2 verhindern, weshalb diese Leistungen immer vorrangig geleistet werden. Es gibt jedoch Mindesteinkommen. Letzteres ist in unserem Fall das Hauptproblem. Eine Reduzierung der Arbeitszeit zugunsten der Studienarbeitszeiten verringert das Einkommen und wir fallen aus dem Berechtigungskreis von Kiz und Wohngeld.

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht

    Hallo Zusammen,

    wir sind verheiratet und haben zwei Kinder u8.

    Aufgrund von Überschreitung der Regelstudienzeit erhalten wir kein BAföG mehr, sondern KiZ, Wohngeld und Nebenjob.

    Leider überschneiden sich Veranstaltungen, für welche es keine Alternativtermine gibt, im Studium mit meinen Arbeitszeiten. Elternteil 2 übernimmt zum größten Teil die Kindeserziehung. Die Wohngeldstelle empfahl uns ALG2 zu beantragen, da wir so keine gesplitteten Hilfen bekämen sondern von nur einem Amt.


    Studenten jedoch sind gar nicht ALG2 berechtigt.

    Ist es u.U. möglich, dass der arbeitende Elternteil seine Arbeitszeit reduzieren oder gar unterbrechen kann, um somit schnellst möglich das Studium beenden zu können? ca. 2 Semester, höchstens 3. Dies wahrscheinlich jedoch nur in Verbindung, dass Studium auf Teilzeit umzuändern? Wird das Teilzeitstudium als "Arbeit" gezählt?

    Frage: Sind Studenten mit Kindern im Teilzeitstudium ALG2 oder evtl. für das neue Bürgergeld berechtigt?

    Nach schnellstmöglichem Abschluss erhalten wir im Masterstudiengang wieder BAföG.

    Vielen Dank euch!:)

    Hallo Zusammen,

    weiß zufällig jemand, wie es sich mit Wohngeld verhält, wenn man ein Gewerbe zwecks Ebay Verkäufen eröffnen möchte, um so etwas hinzu zu verdienen neben Ausbildung und Nebenjob?

    Das Einkommen wäre ja schwankend, falls man überhaupt zunächst etwas auszahlen lässt und nicht für Waren reinvestiert. Dennoch zählt ja der Gewinn als Einkommen, richtig?

    Das neue Einkommen der letzten 12 Monate kann ja nicht ran gezogen werden bei Gewerbeanmeldung. Wird dann ein geschätzter Wert genommen? Oder ist es keine gute Idee ein solches Vorhaben zu starten?

    Dann habe ich noch eine Frage zum Einkommen. Ist irgendwo ersichtlich, wie viel man noch hinzu verdienen kann ohne dass es Auswirkungen auf das Wohngeld hätte oder zumindest fast keine?Ähnlich wie bei der Miete? Dort steht im Bescheid, wie viel höher die Miete noch sein dürfte.

    Lieben Dank :)