Das ist beides gut zu wissen, aber woher soll ersichtlich sein wie hoch mein Anteil des Gemeinschaftskontos ist? Einfach sämtliche Kontoauszüge einreichen, durch welche nachvollzogen werden kann wer was auf das Konto überwiesen hat? Oder wird pauschal mit 50% gerechnet?
Beiträge von TorstenW
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Hallo zusammen,
ich bin zusammen mit meinem Bruder Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, in welchem er und ich jeweils eine eigene Wohnung bewohnen. Insofern hat natürlich auch jeder seinen eigenen Haushalt, Job, Einkommen etc.
Um Rücklagen für das Haus zu bilden, sind wir im Begriff ein Gemeinschaftskonto einzurichten, auf das beide gleichberechtigt Zugriff haben und monatlich die gleiche Summe einzahlen. Zusätzlich haben wir natürlich noch unsere eigenen Konten.
Wie ist das nun, wenn einer von uns ALG I oder II bekommt (aktuell wäre es bei beiden aufgrund des sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnisses über den Mindestzeitraum ALG I), wird das Gemeinschaftskonto dann zu 50% angerechnet oder sogar wegen des vollen Zugriffs zu 100% (weil es keine Trennung innerhalb des Kontos gibt)? Und könnte man sogar in diesem Fall eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, bei der dann das Einkommen des jeweils nicht ALG beziehenden Bruders mit angerechnet wird?
Diese Fragen möchte ich unbedingt abklären bevor ein Gemeinschaftskonto eröffnet wird, denn ich habe in der Vergangenheit schon ALG II bekommen und möchte nicht wieder in sämtliche Fallen und Fettnäpfchen treten. Danke vorab für eure Hilfe!