Danke für die erneute Antwort. So ganz habe ich noch nicht verstanden, wie ich jetzt am Klügsten vorgehen sollte.
Aufforderung nach AU nachkommen oder es wie bisher weiterlaufen lassen. Ich möchte keine Sanktionen riskieren.
Müsste ich mich dann jetzt ohne Aufforderung bewerben, was dann ja ohnehin nur eine Formsache wär in meinem Alter,
5 Jahre raus aus dem Job und wäre ich ja gesund kaum vermittelbar.
Nachfolgenden Satz habe ich aus den Hartz IV Voraussetzungen kopiert:
Erwerbsfähigkeit – Die dritte Voraussetzung für Arbeitslosengeld 2 ist die Fähigkeit, überhaupt den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten zu können. Verschiedene Faktoren, wie chronische Krankheiten können bedeuten, dass keine Erwerbsfähigkeit vorliegt. So können die Hartz-4-Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Dann können aber andere Sicherungsmechanismen wie die Erwerbsunfähigkeitsrente greifen.