Beiträge von Doro2021

    Danke für die erneute Antwort. So ganz habe ich noch nicht verstanden, wie ich jetzt am Klügsten vorgehen sollte.

    Aufforderung nach AU nachkommen oder es wie bisher weiterlaufen lassen. Ich möchte keine Sanktionen riskieren.

    Müsste ich mich dann jetzt ohne Aufforderung bewerben, was dann ja ohnehin nur eine Formsache wär in meinem Alter,

    5 Jahre raus aus dem Job und wäre ich ja gesund kaum vermittelbar.

    Nachfolgenden Satz habe ich aus den Hartz IV Voraussetzungen kopiert:

    Erwerbsfähigkeit – Die dritte Voraussetzung für Arbeitslosengeld 2 ist die Fähigkeit, überhaupt den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten zu können. Verschiedene Faktoren, wie chronische Krankheiten können bedeuten, dass keine Erwerbsfähigkeit vorliegt. So können die Hartz-4-Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Dann können aber andere Sicherungsmechanismen wie die Erwerbsunfähigkeitsrente greifen.

    Also meine Info ist, dass ich nur Anspruch auf Hartz IV habe, wenn ich dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehe. Da ich ja eine Rentenklage (kann ewig dauern) laufen habe, ist auch fürs Jobcenter voraussehbar, dass ich nicht nach 6 Monaten wieder arbeiten gehe. Dass es bisher so problemlos lief, hätte ich nur "dem guten Willen" einer Sachbearbeiterin zu verdanken, die mich fast 2 Jahre bei meinen Anträgen durchgewunken hat.

    Ich werde von einem Anwalt des Sozialverbandes "beraten", der meinte, es wäre von der Summe her ja egal, ob ich ALG2 oder Sozialhilfe erhalte. Ich habe nur die Befürchtung, die schauen noch mehr auf die zu teure Wohnung. Eine entsprechende Rechtsprechung soll es laut Anwalt nicht geben, die auf die Unzumutbarkeit eines Umzugs bei Krankheit hinweist. Meine Situation liegt dem Jobcenter aber schriftlich vor.

    Hallo,

    im Rahmen eines Wechsels meines Sachbearbeiters beim Jobcenter ist bei mir große Verunsicherung entstanden.

    Ich versuche mal die Fakten zusammenzutragen:

    ich beziehe seit Ende 2019 Hartz IV, seit Mai 2019 habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente laufen, der zweimal abgelehnt wurde und nun beim Sozialgericht liegt.

    Ich bekam erstmalig vor 1 Jahr die Aufforderung, die Mietkosten zu senken. Dies wurde nach einem Telefonat mit der damaligen Sachbearbeiterin zurückgenommen, weil ich

    bei der DRV Widerspruch gegen die Ablehnung der Rente eingelegt habe. Krankmeldungen sollte ich nicht mehr schicken, Versuche der Arbeitsvermittlung, Maßnahmen standen

    auch nicht an.

    Kaltmiete € 600, NK € 170, 63 qm, teure Großstadt.

    Nun die neue Situation: mit würden € 550 Bruttokaltmiete zustehen + Heizkosten, die nicht näher spezifiziert wurden. Außerdem soll ich ab sofort Krankmeldungen schicken und nach

    6 Wochen wäre dann das Sozialamt für mich zuständig. Kann das sein, dass eine neue Sachbearbeiterin nach der Zeit neue Regeln aufstellt ?

    Ich leide unter schweren Depressionen und Angststörungen, bin 60 Jahre alt und wohne seit 27 Jahren in meiner Wohnung, die mir halt und eine gewisse Sicherheit gibt.

    Vielleicht hat jemand Tipps für mich, danke schon mal im voraus.