Beiträge von Lucid

    Ich bin selbständig und muss ab Oktober '21 für einige Monate mit ALG 2 aufstocken, weil mein Einkommen gesunken ist. Ich habe beim Jobcenter daher einen Antrag gestellt und mitgeteilt, dass ich im Februar '22 eine hohe Auszahlung von Honoraren erwarte, bis dahin aber kein oder nur geringes Einkommen erzielen werde. Entsprechend habe ich die vorläufige EKS ausgefüllt. In meiner Begründung hatte ich zudem angegeben, dass ich mich Ende Januar vom Leistungsbezug abmelden würde, da ich danach vom erzielten Einkommen leben kann.

    Die Verkürzung des BWZ hat das JC abgelehnt, mit dem Hinweis, dass das erzielte Einkommen mit Einreichen der endgültigen EKS auf die 6 Monate BWZ gemittelt verteilt wird. So kenne ich das auch von einem früheren Leistungsbezug.

    Nun ist aber eine vorläufige Bewilligung von Leistungen eingegangen, wonach ich von Oktober '21 bis Januar '22 den vollen Leistungssatz erhalte. Das Einkommen im Februar ist im Bescheid auf Februar und März '22 verteilt, wodurch dann der Leistungsanspruch in diesen zwei Monaten wegfällt. Dementsprechend ist die Krankenversicherungspflicht nur von Oktober bis Januar ausgewiesen.

    Im Bescheid steht dazu:

    "Bitte beachten Sie, dass die Bewilligung immer für 6 Monate erfolgt und der Bewilligungszeitraum daher bis zum 31.03.2022 geht. Da sie ab 02/22 Gewinne erwarten, besteht vorläufig für den Monat 02/22 und 03/22 kein Anspruch auf Leistungen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraum in 04/22 wird der gesamte Zeitraum nachberechnet." (Anstatt 22 steht dort übrigens überall 21, das Jahr wurde verwechselt. Wäre das schon ein Grund für einen Widerspruch?)

    Die Mitarbeiterin am Telefon hat sich auch über diesen Bescheid gewundert, konnte mir aber keine Erklärung geben.

    Würdet ihr dagegen Widerspruch einlegen? Eigentlich wäre diese Berechnung für mich unterm Strich günstiger, wenn sie so auch für den endgültigen Bescheid übernommen werden würde. Wenn aber das Einkommen gemittelt auf die 6 Monate verteilt wird, bestünde für den BWZ nach Abzug der Freibeträge ein monatlicher Anspruch von ca. 40 € ALG 2 (+ Krankenversicherung, gezahlt vom JC). Wenn aber wiederum in den letzten 2 Monaten die Versicherungspflicht entfällt und ich die Beiträge für die freiwillige gesetzliche Versicherung selbst zahlen muss, erhöht sich mein Anspruch um diese Beiträge. Irgendwie beißt sich die Katze da in den Schwanz.

    Ich würde mir nur gerne den Aufwand ersparen, den eine Statusänderung der Krankenversicherung mit sich bringt, da von Anfang an ersichtlich ist, dass ich über den gesamten BWZ versicherungspflichtig sein werde, wenn das Einkommen darauf verteilt wird.

    Außerdem werde ich dann wahrscheinlich einen großen Teil des ALG 2 zurückzahlen müssen. Wenn ich von vornherein nur einen geringen Betrag bekäme, würde ich meinen Lebensunterhalt von Rücklagen bestreiten, über die das Jobcenter auch informiert ist.

    Wie würdet ihr da vorgehen?