Beiträge von LeGoff

    Wow, Danke für die rasche Antwort.

    Also du meinst, das JC hat mich falsch verstanden bzw. ich könnte mich nicht deutlich genug ausgedrückt haben? Soll ich noch einmal ganz unmißverständlich auf ALG2 verzichten?

    Wie wahrscheinlich ist es, dass das JC mir wegen, sagen wir, 300 Euro Leistungsergänzung eine Eingliederungsmaßnahme aufbrummt?

    Hallo,

    ich habe nach c.a. zehn Monaten Arbeitslosigkeit eine Anstellung gefunden. Verdiene jetzt knapp 900 Euro brutto bei 14h pro Woche.

    Nun hatte ich vor kurzem dem Amt einen Brief geschickt, dass ich nicht mehr arbeitssuchend bin.

    Heute erhalte ich aber trotzdem einen Brief in dem steht:

    "Es ist zu prüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat."

    Ich soll jetzt nochmal den Arbeitsvertrag - diesmal samt Anhang etc.pp. - einschicken, außerdem die Meldung zur Sozialversicherung etc.

    Das nervt mich, denn ich möchte AUF GAR KEINEN FALL in irgendwelche weiteren ALG-Maßnahmen gesteckt werden, weil ich an einem wissenschaftlichen Fachbuch schreibe und mir dieser neue Job als Vetretungslehrerin wirklich stressig genug ist.

    Natürlich ist die Aussicht auf -- laut Online-Rechner -- Zusatzleistungen von deutlich über 200 Euro schon verlockend, aber wenn das bedeutet, ich muss wieder in irgendeiner Maßnahme nach Jobs surfen und diese nervigen Gruppenarbeiten machen, dann nein danke.

    Wie soll ich also vorgehen? Warum will das Amt noch mehr Unterlagen? Haben sie Angst, ich könnte Monate später das Geld doch noch einfordern?

    Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.

    Grüße

    Simone