Beispiel:
Konto Beginn Abrechnungszeitraum 10000 €
Konto Ende Abrechnungszeitraum 10600 €
Verlust mit Aktien 4000 €
Gewinn mit Optionen 4600 €
Steuern auf den Optionshandel:
Steuer Abgeltungsteuer 1.127,45 €
Solidaritätszuschlag 62,01 €
Kirchensteuer 90,20 €
Einkünfte nach Steuern 3.320,34 €
Gesamtbelastung 1.279,66 €
In dem Beispiel ist also nach dem Zahlen der Steuer der Verlust 679,66 € - So wie ich im Moment informiert bin müssten die 600 € die am Ende des Abrechnungszeitraums zusätzlich auf dem Konto sind als Einkommen gerechnet werden, und somit zur Lebensführung genutzt werden so.
Praktisch reicht das nicht, um die Steuerschuld zu begleichen.
Die Leistungsabteilung im Jobcenter ist leider nicht zu sprechen...
Ich hoffe ich habe die Antwort gefunden -
Rz. 112
Kapitalerträge (Zinseinkommen ohne Freibeträge nach Abzug der Kapitalertragsteuer und notwendiger Ausgaben, auch aus Bausparverträgen, vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 2.4.2012, L 1 AS 5113/11) sind als Einkommen zu berücksichtigen, sofern über sie verfügt werden kann. Die Freistellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Alg II-V ist zu beachten.
Ist das so richtig - Das dort die Gesamtheit der Kapitalerträge angesehen wird, nicht getrennt nach Aktien und anderen Finanzinstrumenten, oder wie das genannt wird?
So das aktiv ist :
3. Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie 100 Euro kalenderjährlich nicht übersteigen,
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