Beiträge von minivo

    a) Mir wurde telefonisch gesagt, dass die Leistungen wieder fliesen würden, bis jetzt habe ich aber noch nichts auf dem Konto

    b) Der Anwalt könnte prüfen, ob eine 100% vorläufige Einstellung überhaupt rechtmäßig war

    c) Mir ist ein Schaden entstanden, nur Gebühren für die Lastschriftrücküberweisungen und Mahngebühren, das hätte ich gerne vom Jobcenter

    d) Es wäre wohl gut auch für andere, wenn generell festgestellt werden würde, ob das Ganze generell so zulässig ist, was das Jobcenter treibt. Das könnte evtl. mit einer Feststellungsklage angegangen werden.

    Hallo,

    ich bin Anfang September zwei mal nicht zu Terminen im Jobcenter erschienen und hatte mit Sanktionen in Form von Leistungsminderungen gerechnet, allerdings bekam ich keinen entsprechenden Brief zugestellt.

    Anfang Oktober musste ich dann feststellen, dass gar kein Geld auf das Konto einging. Ich dachte zunächst, dass ich die Verlängerung zu spät gestellt hatte, aber nach Rücksprache teilte man mir mit, dass man die Leistungen vorläufig komplett eingestellt hat, bis entschieden wird, ob eine Sanktion verhängt wird und ich mich bei meinem Berate melde.

    Was mir nicht eingeht ist, dass das Jobcenter 100% der Leistungen vorläufig einfrieren kann, obwohl es ja in diesem Fall nur maximal 20% wären. Dadurch kamen dann Lastschriften wieder zurück und mir wurde ein Vertrag deshalb gekündigt...

    Hat jemand so einen ähnlichen Fall erlebt und weiß, ob sich der Weg zum Anwalt lohnt. Die Leistungen wurden jetzt auch erst mal wieder angewiesen, nachdem ich mich bei dem Berater gemeldet habe. Aber es kann ja nicht sein, dassin so einen Fall jedes mal komplett die Leistung vorläufig eingefroeren wird.

    Liebe Grüße