Beiträge von mschfr

    Guten Tag,

    ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt.

    Nach meiner erfolgreichen Fortbildung zum Meister im Handwerk musste ich "überbrückend" Arbeitslosengeld II beantragen, insg. nun für 3 Monate.

    Im nächsten Monat beginnt für mich wieder ein neues Arbeitsverhältnis. Nun habe ich vom entsprechenden Bundesland eine Meisterprämie in Höhe von 4000,- € erhalten.

    Darlehensschulden, welche aus der Fortbildung hervorgehen, habe ich auch. Inwiefern dies berücksichtigt wird, weiß ich nicht.

    Nun zu meiner Frage. Ich gehe davon aus, dass ich diese Einnahme selbstverständlich melden muss. Doch muss ich damit rechnen, dass diese Einnahme rückwirkend noch angerechnet wird?

    Schließlich ist die Meisterprämie als Belohnung für die Fortbildung und das Engagement angedacht, und Schulden würde ich davon auch gerne begleichen.

    Für Ratschläge und das Teilen von Erfahrungen bin ich sehr dankbar.