Beiträge von redcat
-
-
Hallo zusammen,
folgende Situation: zur Weiterbewilligung hat das Jobcenter Nachweise für ALLE Zahlungen (letzte 6 Monate) meiner PKV angefordert, obwohl diese einen eindeutigen Verwendungszweck haben. Dürfen die das? In meinen Augen ist das Schikane.
Ich habe im besagten Zeitraum eine einzige Krankenhaustagegeld Zahlung (100€) erhalten (Verwendungszweck KHS-Tagegeld), die ich sofort gemeldet habe. Ansonsten erhalte ich ständig Rückerstattungen für gezahlte Arztrechnungen (Verwendungszweck "KV-Leistung") und Beitragsrückerstattungen (Verwendungszweck "Beitragsrückerstattung"), weil erst der ganze Beitrag von mir eingezogen wird, bevor der Jobcenter -Anteil zurück überwiesen wird. Beides ist natürlich kein Einkommen.
Ich mache mir Sorgen, dass ich nicht rechtzeitig alle Unterlagen bekomme und dass ich am Ende noch jede Arztrechnung einreichen muss. Ist das normal, dass trotz eindeutigem Verwendungszweck solche Anforderungen gestellt werden?
Beste Grüße
-
Hallo zusammen,
Folgender Fall: ich stecke zur Zeit in einer PKV, aus der ich schwer rauskomme. Bin chronisch krank und zZt. nicht arbeitsfähig und einen Wechsel in den Basistarif muss ich wegen der schlechten Leistungen unbedingt vermeiden. Nach Jobcenter-Zuschüssen bleibt ein Eigenanteil von 200€ im Monat. Das kann ich mir auf Dauer natürlich nicht leisten.
Darf eine dritte Person (z.B. Freund, Bruder, Vater) per Dauerauftrag den Eigenanteil an die Versicherung überweisen? Von meinem Konto wird dann nur der Betrag abgebucht, welcher vom Jobcenter übernommen wird.
Langfristig möchte ich in die GKV wechseln, sobald es mir gesundheitlich besser geht, indem ich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehme.
Randnotiz: bin gerade zwar im ALG II Bezug, aber wegen meiner Erkrankung findet gerade eine Prüfung durch den ärztlichen Dienst statt. Ich kenne mich nicht damit aus, aber gehe davon aus, dass ich wegen meiner Erkrankung in ein anderes System rutsche, Erwerbsminderungsrente, Grundsicherung oder so.
Freue mich über eure Hilfe. Schön, dass es euch gibt. Habt einen schönen Sonntag!
-
Super, dann bin ich erleichtert. Vielen Dank!
Bitte kein Vollzitat
-
Hallo zusammen,
Ich erhalte in nächster Zeit zwei Erstattungen:
1. Eine Erstattung i.H.v. ca. 270€ durch einen Online-Händler, für eine defekte Waschmaschine. Kaufdatum lag vor Leistungsbezug. (=Vermögensumwandlung?)
2. Eine Erstattung i.H.v. ca 220€ für eine zu viel gezahlte ärztliche Laborrechnung, die mir fälschlicherweise in Rechnung gestellt wurde. Die ursprüngliche Zahlung erfolgte vor Leistungsbezug.
Könnte ich deswegen Probleme bekommen, oder wird das definitiv nicht als Einkommen betrachtet? Bei Punkt 1 könnte man doch eigentlich von einer Vermögensumwandlung sprechen, oder? Oder sind diese Zahlungen "zweckgebunden"?
Mit freundlichen Grüßen
redcat
-
Hallo zusammen,
In den kommenden Monaten werde ich einen Erstantrag auf ALG II stellen, weil ich wegen einer chronischen Erkrankung mein Studium abbrechen muss und vorerst arbeitsunfähig bin. Ich bin aktuell noch privat krankenversichert und möchte meinen Versicherungsstatus nicht nachteilig ändern, weil ich in der Vergangenheit sehr häufig auf Krankenhaus-Aufenthalte angewiesen war. Auch Ärzte haben mich davor gewarnt.
Leider wird meine PKV etwa 550€ kosten, sobald ich kein Student mehr bin. Davon zahlt das Jobcenter meines Wissens "nur" 340€.
Nun zu meiner Frage: meine PKV beinhaltet ein Krankenhaus-Tagegeld. Kann ich die etwaigen zukünftigen Einnahmen durch Krankenhaus-Tagegeld mit den (vorheringen/zukünftigen) Ausgaben für die PKV verrechnen? Ich habe gelesen, dass "bei einem Bruttoeinkommen von über 400 Euro monatlich [...] höhere Aufwendungen anerkannt werden.".
Ich hoffe, dass das möglich ist. Ich denke nicht, dass ich dadurch alle Kosten decken kann, zumal ich (zum Glück) nicht jedes Jahr für einen längeren Zeitraum ins Krankenhaus muss. Trotzdem wäre es sehr hilfreich. Falls Ihr andere Ideen habt, wie ich meinen Versicherungsstatus halten kann, lasst es mich gern wissen. Gerade bei Krankenhaus-Aufenthalten macht der Status echt einen Unterschied. Ich habe große Angst davor, dieses Sicherheitsnetz zu verlieren.
Danke euch!
-
Hallo zusammen,
Ich habe gelesen,dass Krankenhaustagegeld als Einkommen gezählt wird. Nun habe ich dazu folgende Frage:
Wenn der Zeitpunkt des Krankenhaus-Aufenthaltes VOR dem Antrag auf ALG II liegt, die Zahlung aber erst danach erfolgt, handelt es sich dann um Einkommen oder um Vermögen? Liege ich richtig in der Annahme, dass es sich auf Grund des Zufluss-Prinzips um Einkommen handelt?
Ich liege unter der altersbedingten Freigrenze für Vermögen. Es stellt sich für mich die Frage,ob es Sinn macht abzuwarten, bis das Krankenhaustagegeld auf dem Konto ist, bevor ich den Antrag stelle. Leider braucht meine Versicherung recht lang.
Ich freue mich auf eure Antworten.
-
Vielen Dank für deine Antwort. Ich werde mich mal erkundigen, wie teuer mein Tarif wird, wenn ich nicht mehr Student bin.
-
Hallo ihr Lieben,
In den kommenden Monaten werde ich zum ersten mal ALG II beantragen müssen. Ich bin chronisch krank und muss leider mein Studium abbrechen, weil ich nach mehreren Krankheitssemestern den Wiedereinstieg einfach nicht schaffe. Das ist eine schreckliche Zeit für mich.
Ich bin seit meiner Geburt privat versichert, mittlerweile nicht mehr über meine Eltern. Der Mehrwert meiner privaten Krankenversicherung ist wegen meiner schweren Erkrankung für mich immens. Ich habe insgesamt mehrere Jahre meines Lebens in Kliniken verbracht. Klar ist es da hilfreich, wenn die Versicherung z.B. den Zuschlag für das Einbettzimmer zahlt. Jetzt habe ich Angst in einen Basistarif wechseln zu müssen, dessen Leistungen einfach viel schlechter sind.
Gibt es eine Möglichkeit für mich in meinem Tarif zu bleiben? Ich kann überhaupt nicht einschätzen, wie teuer er wird, wenn ich nicht mehr Student bin. Aktuell zahle ich etwa 300€.
Freue mich auf eure Antworten.
Liebe Grüße