Einen schönen Guten Morgen wünsche ich euch allen,
Und nun ab zu meinem Problem...
Ich bin seit letzten Jahres Oktober 01.10.2020 arbeitslos und habe seit dem auch eine eigene Wohnung. Zu dem Zeitpunkt habe ich noch Arbeitslosengeld 1 bekommen 750€ ungefähr und 268€ ungefähr Arbeitslosengeld 2 eben Hartz4 auch genannt. Nun habe ich natürlich auch meine Abrechnung für das letzte Jahr also den Okt/20-Dez/20 erhalten und ein Guthaben von 231€, das ich dem JC natürlich direkt mitgeteilt habe und übrigens auch nicht ausgezahlt wurde sondern verrechnet wird. Nun habe ich einen Brief bekommen auf dem ungefähr steht, dass dieses Geld nun 100ig zurück gefordert wird und ich mich zu dem Sachverhalt rechtfertigen kann( Anhörung ). Da ich aber ja ungefähr 75% meines Einkommens selbst verdient habe und es mir ja Zustand und die 268€ die dass JC mir gab ja eben nur eine Aufstockung für all meine Notwendigkeit war und bestimmt nicht nur die Nebenkosten damit abgedeckt waren vor allem bei 257€ Nebenkosten .... jaaa wegen 10€ nicht da drüber zu sein ist etwas schade ... .
Sicher könnt ihr euch meine Frage nun schon denken .... kann mir das auf die KDU vollständig angerechnet werden? Gibt es da nicht Sonderfall Regelungen??Damals zu Elternszeiten war das schon so .... Soweit ich weiß geht sowas dann nur anteilig da sie ja auch nur Anteilig gezahlt haben... sprich die 231€ dürfen sie nicht verlangen wenn dann müsste anteilig abgerechnet werden.
Brauche dringend Hilfe bin total verzweifelt ich habe dieses Geld doch selbst eingezahlt.
Liebe Grüße Nadii
Wir bleiben sachlich und schauen uns die gesetzliche Regelung an