Beiträge von sb1980

    Hallo,

    ich habe seit dem 23.01 einen Minijob. Trage in Nachtarbeit vier Stunden lang jeden Sonntag Zeitungen aus. Erhalte für die 16 Std. Arbeitszeit mtl. geschätzt 190 Euro.

    Ich werde somit voraussichtlich einen realen Zuverdienst von 118 Euro aus dieser Arbeit erwirtschaften.

    Meine Frage:

    Ich habe Unterhaltsschulden, welche vor der ALG II Leistungsbeziehung entstanden. Auch habe ich eine Geldstrafe, welche ich seit zwei Jahren mit 20 Euro abstottere um nicht in die "Pension Gitterblick" einziehen zu müssen. Auch zahle ich seit Beginn des Leistungsbezugs ein Darlehen für die Zahlung einer Mietkaution in Höhe von 40,00 EUro monatlich beim JC ab.

    Gibt es eine Rechtsgrundlage, welche derartige Schulden einen Vorrang gewähren. Konkret ausgedrückt: Ist es möglich, besagte 72,00 Euro Überschuss zur Tilgung besagter Schulden zu nutzen?