So wollte mal Rückmeldung geben. Auf die "Aufforderung zur Mitwirkung" habe ich fristgerecht reagiert und denen meine Umstände, sowie einige Urteile mitgeteilt und die Absicht erklärt, dass ich notfalls auch einen Rechtsanwalt einschalte. Das hat jetzt fast 6 Wochen gedauert, aber jetzt habe ich einen Bescheid bekommen und jetzt wird alles ausnahmslos bezahlt. Das ganze hat jetzt 3 Monate gedauert, in der Zeit habe ich für die Heizkostenvorauszahlung und die Nachzahlung die ich ja leisten muss nichts erhalten und aus meinen geringen Bezügen geleistet. Ein Kostensenkungsverfahren habe ich bisher nicht erhalten, aber kann ja noch kommen.
Beiträge von RogerW
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Hi Forum!
Ich hätte da mal ein Problem:
Ich habe wie jedes Jahr meine Heizkostenabrechnung für das letzte Jahr eingereicht. Da ist eine Nachzahlung fällig geworden und meine Monatsvorauszahlungen haben sich erhöht. Nach jetzt fast 6 Wochen Bearbeitungszeit flattert mir eine "Aufforderung zur Mitwirkung" ins Haus, in der mir mitgeteilt wird, dass nur der angemessene Teil des Heizkostenverbrauchs von 2021 gewährt wird, wenn von mir keine berechtigten Ausnahmegründe für einen höheren Heizkostenverbrauch mitgeteilt wird. Mir wird nicht mitgeteilt was nun angemessen ist, sehr merkwürdig.
Zur Frage:
Ist das Jobcenter im Nachhinein berechtigt die Kosten als nicht angemessen zu betrachten und diese im Nachhinein für ein bewilligtes und nicht beanstandetes Jahr zu kürzen bzw. sich auch zu weigern die Nachzahlung zu erstatten? Ich kann die Heizkosten vom letzten Jahr ja nicht mehr beeinflussen, das ist gelaufen. Die Kosten für die Nachzahlung, sowie für die Monatsvorauszahlung musste ich jetzt schon zwei Monate selber leisten und durch die Aufforderung wird die Zahlung noch weiter hinausgezögert. Normalerweise werden die Kosten doch übernommen und dann ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet, wo man 6 Monate Zeit hat seine Kosten in irgendeiner Weise zu senken.
Besten Dank für schnelle Antworten.