Danke dir für die schnelle Rückmeldung, hatte gar keine EMail erhalten. Hätte ich die Kreuzchen denn richtig gesetzt im Bezug auf eine Wohngemeinschaft?
Beiträge von Lerche
-
-
Hallo liebes Forum,
ich habe gestern Post von meinem Jobcenter bekommen, wo ich etliche Zettel ausfüllen soll und ein wenig überfordert bin.
Ich bin Ü25, wohne bei meinen Eltern und habe einen vereinfachten Erstantrag beim Jobcenter gestellt. Da ich meine Lebensmittel selber bezahle, habe ich im Erstantrag "Ich wohne zusammen mit 2 sonstigen Personen (zum Beispiel andere Personen in einer Wohngemeinschaft)" angekreuzt. Jetzt soll ich für meine Eltern 2x eine HG-Anlage (Haushaltsgemeinschaft) ausfüllen.
Über Google habe ich dazu Antworten gefunden, dass man diese ausfüllen soll auch wenn man eine Wohngemeinschaft ist - ist das richtig? Ich tue mich allerdings schwer was ich da ankreuzen muss. Könnte mir da bitte jemand bei helfen, dass ich das so richtig mache und nicht irgendwelche Fehler mache?
Bei Punkt 1: Würde ich meine persönlichen Angaben machen, kar.
Bei Punkt 2: "Angaben zur Person meiner Hausgemeinschaft"
Hier würde ich meinen Vater / Mutter eintragen.
Punkt 3: "Angaben zur Verwandtschaftsverhätnisses der Schwägerschaft"
Kann ich das weglassen, weil da jetzt was von Bedarfsgemeinschaft steht oder muss ich da jeweils eintragen, dass das meine Eltern sind oder soll ich da das Verwandschaftsverhältnis meiner Eltern untereinander eintragen, also dass sie verheiratet sind?
Punkt 4: Die unter Punkt 2 genannte Person zahlt keine Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft
Hier steht zwar auch wieder Bedarfsgemeinschaft, aber hier würde ich ein Kreuzchen machen.
Punkt 5: Die unter Abschnitt 2 genannte Person ist Eigentümer oder Mieter
Kreuzchen
Unterpunkt 5: Die Bedarfsgemeinschaft wohnt unentgeltlich
Kreuzchen
Sorry wenn das ganz dumme Fragen sind, aber ich hatte mit diesen Fragebogen noch nie Kontakt.
Würde ich das so richtig machen oder habe ich da was falsch verstanden wie man diesen Bogen ausfüllen muss?
Vielen lieben Dank,
Lerche
Titel Korrektur zu lang